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Schweinfurt: Strafbare Neugier: 900 Euro Strafzahlung für unerlaubtes Betreten einer Baustelle

Schweinfurt

Strafbare Neugier: 900 Euro Strafzahlung für unerlaubtes Betreten einer Baustelle

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    Weil er sich unerlaubt auf der Baustelle der Kläranlage Hergolshausen aufgehalten hat, musste sich jetzt ein 75-jähriger Rentner vor Gericht verantworten. 
    Weil er sich unerlaubt auf der Baustelle der Kläranlage Hergolshausen aufgehalten hat, musste sich jetzt ein 75-jähriger Rentner vor Gericht verantworten.  Foto: Gerald Gerstner

    Um die Kläranlage von Hergolshausen gibt es seit vielen Jahren Streit. Ein engagierter Bürger, der immer wieder beklagt, dass die neu errichtete Anlage in dem Waigolshausener Ortsteil überdimensioniert und viel zu teuer sei, musste sich jetzt vor dem Strafrichter dafür verantworten, einen Hausfriedensbruch begangen zu haben. Gegen einen Strafbefehl, den das Gericht erlassen hatte, wehrte er sich mit einem Einspruch. Der war allerdings nicht von Erfolg gekrönt und endete mit einer Geldstrafe von 900 Euro.

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