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Sulzheim: Sulzheim senkt den Hebesatz für die Grundsteuer B

Sulzheim

Sulzheim senkt den Hebesatz für die Grundsteuer B

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    Mit einem einstimmigen Beschluss haben die Mitglieder des Sulzheimer Gemeinderats die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt. Während der Hebesatz für die Grundsteuer A ab Januar unverändert bei 326 Prozent bleibt, senkte das Gremium den Hebesatz für die Grundsteuer B um ein Drittel. Ab 2025 werden für Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer nicht mehr 297 Prozent, sondern 200 Prozent veranschlagt.

    Mit ihrer Entscheidung haben die Ratsmitglieder Klarheit geschaffen, nachdem zum Ende dieses Jahres die bisher erlassenen Einheitswert- und Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes aufgehoben werden. Die Grundstückseigentümer dürfen jetzt darauf hoffen, dass die Gebühren in den neuen Grundsteuerbescheiden nicht ins Unermessliche ausufern und im Rahmen der bisherigen finanziellen Belastung ausfallen.

    Mitte 2025 werden die Werte überprüft

    Johannes Lang von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen informierte vor Beschlussfassung ausführlich über die Details der gesetzlichen Änderungen der Grundsteuerreform. Auf Nachfrage von Dieter Römmert erläuterte er, weshalb er vorschlage, den Hebesatz zunächst auf dem gleichen Wert zu belassen. Es lasse sich nicht hochrechnen, wie sich die fehlenden Grundstücke auswirken, da nicht abschätzbar ist, um welche Art von Grundstücken es sich handelt, so Lang. Auch Zweiter Bürgermeister Albrecht Dazer votierte zunächst für einen gleich bleibenden Hebesatz, damit die Änderung von der Politik und nicht von der Gemeinde komme.

    Für die Grundsteuer B regte Nico Matthes-Barthelme an, wie bereits andere Gemeinden im VG-Bereich, eine Senkung vorzunehmen. Nach seiner Einschätzung sollte sie einen Puffer beinhalten. Rainer Fuchs schlug für die Grundsteuer B den letztlich beschlossenen Hebesatz von 200 Prozent vor. Mitte 2025 würden die Werte sowieso überprüft und man könne dann nachkorrigieren, so Fuchs. Aufgrund der zu erwartenden Änderungen und Berichtigungen der Grundsteuermessbescheide sollen die Hebesätze halbjährlich geprüft werden.

    Bauhof in schlechtem Zustand

    Bürgermeister Jürgen Schwab fragte an, ob sich das Gremium inzwischen Gedanken um einen haupt- oder nebenamtlichen Bürgermeister gemacht habe. In der Diskussion wurde deutlich, dass bei einer Entscheidung nicht nur die Kosten, sondern auch die steigende Anzahl an zu bewältigenden Aufgaben berücksichtigt werden sollten.

    Schwabs Vorschlag, im kommenden Jahr nur noch zwei Bürgerversammlungen abzuhalten, scheiterte am Veto seiner Ratskollegen. Letztlich einstimmig legte das Gremium die Termine für die Bürgerversammlungen 2025 in allen Ortsteilen fest: 11. März Sulzheim, 12. März Vögnitz, 18. März Mönchstockheim und 25. März Alitzheim.

    Robert Herbig regte an, den Bau des neuen Bauhofs voranzutreiben, um angemessene Arbeitsplätze für die Bauhofmitarbeiter zu schaffen. Der derzeitige Bauhof sei in einem grenzwertigen Zustand. Schließlich sei dies eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Otmar Gräb teilte mit, dass im Friedhof Mönchstockheim unebene Gehwegplatten im Mittelgang gerichtet werden sollten.

    Zu den neuen Baugebieten in Vögnitz und Alitzheim teilte Dazer auf Frage von Tobias Ament mit, dass der Bescheid für die Umsiedlung der Zauneidechsen in Vögnitz eingetroffen ist. Für Alitzheim hat die Regierung von Mittelfranken die benötigte Spülbohrung durch den Bahndamm für die Abführung des Oberflächenwassers genehmigt.

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