Die Liste der Straftaten, derentwegen der junge Schweinfurter im März 2015 vor dem Jugendrichter saß, glich einem Streifzug durchs Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerschein, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die verhängte Jugendstrafe war logisch, gleichwohl wurde sie noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.
SCHWEINFURT