Ukrainische Flüchtlinge, die unter die sogenannte Massenzustromsrichtlinie fallen, erhalten ab 1. Juni Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV).Flüchtlinge, die privat in Schweinfurt untergekommen sind, müssen den üblichen Antrag auf die neue Leistung stellen. Lediglich für die Bewohner in den Ledward Baracks reicht ein sogenannter Kurzantrag aus. Letzterer ist auch in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.
Schweinfurt