Die Absage des Brunnenschoppens in Michelau im Mai hat für mächtig Aufregung gesorgt – und für Verunsicherung bei Veranstalterinnen und Veranstaltern. Viele fragen sich: Können ihre Weinfeste, Brückenschoppen und Feste mit Alkoholausschank weiter mit einer vereinfachten "Gestattung" nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) rechnen?
Michelau/Gerolzhofen