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Michelau/Gerolzhofen: Unklare Rechtslage sorgt für Verunsicherung: Wie werden Feste wie der Brunnenschoppen in Michelau genehmigt?

Michelau/Gerolzhofen

Unklare Rechtslage sorgt für Verunsicherung: Wie werden Feste wie der Brunnenschoppen in Michelau genehmigt?

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    Stehen Feste wie der Brunnenschoppen in Michelau wirklich auf der Kippe oder können Veranstalter wie der Weinbauverein Michelau - Altmannsdorf weiterhin mit einer vereinfachten Gestattung rechnen? Das Landratsamt hat sich dazu jetzt geäußert.
    Stehen Feste wie der Brunnenschoppen in Michelau wirklich auf der Kippe oder können Veranstalter wie der Weinbauverein Michelau - Altmannsdorf weiterhin mit einer vereinfachten Gestattung rechnen? Das Landratsamt hat sich dazu jetzt geäußert. Foto: René Ruprecht

    Die Absage des Brunnenschoppens in Michelau im Mai hat für mächtig Aufregung gesorgt – und für Verunsicherung bei Veranstalterinnen und Veranstaltern. Viele fragen sich: Können ihre Weinfeste, Brückenschoppen und Feste mit Alkoholausschank weiter mit einer vereinfachten "Gestattung" nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) rechnen? 

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