17. März 2018, 19.40 Uhr: Der 26-Jährige aus Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen, ist auf der A 70 mit seinen beiden Begleitern im ziemlich neuen, teuren VW auf der äußerst flotten Fahrt von Bayreuth nach Bad Brückenau. Im Bereich der Abfahrt Bergrheinfeld gerät er ohne Fremdeinwirkung ins Schleudern, rast "ohne jeglichen Versuch einer Bremsung oder eines Ausweichmanövers" von der linken Spur auf den Grünstreifen rechts der neben der Autobahn. Nach gut 50 Metern prallt er "frontal gegen das Tor eines Wildschutzzaunes" rund 15 Meter oberhalb des Seitenstreifens.
Quer über die Autobahn ins Aus gerast
So steht es im Anklagesatz der Staatsanwaltschaft. So bestätigt es der 26-Jährige, soweit er sich an den Unfall überhaupt erinnern kann. Er will das Steuer, nachdem der Beifahrer "Pass auf" gebrüllt hatte, nach links Richtung Mittelstreifen verrissen haben, muss dann aber quer über die Fahrbahn nach rechts ins Aus gerast sein - und das mit 150 bis 160 Stundenkilometern, wie der Angeklagte meint. Ob das so stimmt, lässt sich nicht beweisen, wohl aber, dass der Fahrer erheblich unter Drogeneinfluss stand. Dass er vor der Fahrt Marihuana geraucht hat, räumt der selbst ein. Das Abbauprodukt von Kokain wurde in seinem Blut ebenfalls nachgewiesen.
Was der junge Mann, der keinen Beruf erlernt hat, dagegen nicht vorweisen kann, ist ein gültiger Führerschein. Er hat nämlich keinen. Vor dem Schweinfurter Amtsrichter muss er sich deshalb wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Zwei Mitreisende wurden nämlich - im Gegensatz zu ihm selbst - erheblich verletzt: Einer erlitt Schnittwunden und Prellungen, der andere eine Brustbein-Fraktur.
Die Drogen haben wohl ganze Arbeit geleistet
Dass er der Unglücksfahrer war, räumt der 26-Jährige ein. Warum er das Steuer verrissen und das rund 30 000 Euro teure Auto in den Zaun gelenkt hat, ist schlecht nachzuvollziehen. Er selbst will keine Gefahr durch ein anderes Fahrzeug bemerkt, sondern einfach wohl panisch auf den Warnruf des Beifahrers reagiert haben. Diese "nicht nachvollziehbare Reaktion" sei problemlos auf den Konsum von THC und Kokain zurückzuführen, sagt die Landgerichtsärztin als Sachverständige. Die Drogen könnten zunächst Selbstüberschätzung und erhöhte Risikobereitschaft und in einer späteren Phase Ruhelosigkeit und Reizbarkeit, sowie Wahrnehmungsstörungen und Erinnerungslücken bewirken.
Das passt zur Beobachtung einer Polizisten an der Unglücksstelle. Sie sagt aus, der Angeklagte habe nach dem Unfall teils aggressiv und gereizt gewirkt, aber auch desorientiert, vielleicht als Folge eines Schocks: "Wir mussten ihn abhalten, auf die Fahrbahn zu laufen."
"Sie sind kurz vor einem Brückenpfeiler gelandet"
Sechs Vorstrafen bringt der 26-Jährige mit - wegen Computerbetrug, mehrfacher Körperverletzung, Diebstahl, Raub und einmal auch schon wegen Fahrens ohne Führerschein. Der Mann kennt das Gefängnis bereits von innen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und Sozialstunden. Ferner sollten die Teilnahme an einer Drogenberatung und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren angeordnet werden.
Der Verteidiger plädierte für eine "milde Strafe", ohne sie zu beziffern. Das Gericht verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à zehn Euro. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wegen Fahrens ohne Führerschein wurde einbezogen. Dem Angeklagten riet der Amtsrichter, sein Leben zu überdenken: "Sie sind kurz vor einem Brückenpfeiler gelandet, Sie haben großes Glück gehabt."