„Das sieht aus wie eine Schuhschachtel.“ An der Gestaltung der Urnengräber schieden sich die Geister im Gemeinderat von Üchtelhausen.
Ausgangspunkt der Diskussion war die derzeit gültige Friedhofsordnung, die für Urnengräber ausschließlich Kissensteine von maximal einem Viertel Quadratmeter erlaubt. Es bestehe aber eine vermehrte Nachfrage nach stehenden Grabsteinen, erklärte Bürgermeisterin Birgit Göbhardt.
Im Friedhof in Zell seien diese auch schon abweichend von der Bestimmung genehmigt worden. Deshalb müsse man sich über eine Neuregelung für alle Gemeindeteile Gedanken machen, so Göbhardt. Gegen die stehenden Grabsteine hatte niemand etwas einzuwenden, sie dürfen in einer Größe von 60 auf 80 Zentimeter aufgestellt werden. Alternativ sind auch Grabplatten zulässig.
Göbhardt und Jürgen Lindemann vom Bauamt hatten sich im Vorfeld auf dem Schweinfurter Hauptfriedhof die Urnengräber angeschaut und äußerten massive Bedenken gegen eine Eingrenzung der kleinen Urnengräber. Steffen Sperber, Michael Kneuer und Thomas Pfister plädierten für eine „deutsche Ordnung“ und machten sich zu Anwälten der Eingrenzungsbefürworter.
Thomas Pfister meinte, wer heute zu einem Steinmetz ginge, um die Gestaltung eines Urnengrabes festzulegen, der bekomme schon das Richtige. Dem widersprach Lindemann vehement, man soll sich nur mal auf anderen Friedhöfen umschauen.
Der Gemeinderat entschied sich mit sieben von 14 Stimmen gegen ein Verbot von Umrandungen. Mit neun Stimmen wurde dann eine Umrandung von maximal fünf Zentimeter Höhe und Stärke erlaubt, wenn ein Grabstein aufgestellt wird. Bei der anstehenden Änderung der Friedhofssatzung wird dann auch die Gestaltung der Familiengräber neu geregelt werden.