Ein ungewöhnliches Gerichtsverfahren ist beendet: Begonnen als sogenanntes Sicherungsverfahren, in dem ein schuldunfähiger Täter nach dem Urteil nicht ins Gefängnis kommt, sondern auf unabsehbare Zeit in die Psychiatrie, wurde nach dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung daraus ein Strafverfahren. In der Folge kam der Verdächtige aus der Klinik in Untersuchungshaft.
Schweinfurt