Den beiden Männern, 49 und 59 Jahre alt, drohe eine "existenzbedrohende, wenn nicht sogar existenzvernichtende zivilrechtliche Schadenshaftung". Die Worte der Vorsitzenden Richterin Claudia Guba in der Urteilsbegründung nahmen die Ingenieure regungslos auf, den Blick gesenkt.
Schweinfurt