Von den sieben Anklagen mit Tatvorwürfen quer durchs Strafgesetzbuch spielten am zweiten Verhandlungstag für das Urteil nur noch zwei eine Rolle. Zwei wurden eingestellt, weil eine Verurteilung ihretwegen in Bezug auf das ansonsten zu erwartende Strafmaß nicht erheblich ins Gewicht gefallen wäre. Bezüglich dreier Sachbeschädigungen musste der Angeklagte, gelernter Zimmerer (53), wegen Schuldunfähigkeit aufgrund drogeninduzierter Psychose zur Tatzeit freigesprochen werden.
Schweinfurt