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SENNFELD: Vater schlägt Tochter mit dem Gürtel

SENNFELD

Vater schlägt Tochter mit dem Gürtel

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    Vater schlägt Tochter mit dem Gürtel
    Vater schlägt Tochter mit dem Gürtel Foto: David Ebener (dpa)

    Im Verlauf eines Familienstreits hat am Sonntagnachmittag ein Vater mit einem Gürtel auf seine Tochter eingeschlagen. Danach ist er aus dem Haus geflüchtet. Bei einer späteren, durch eine Amtsrichterin angeordneten Wohnungsdurchsuchung, konnten laut Polizeibericht Rauschgiftreste und -utensilien gefunden werden.

    Gegen den Beschuldigten werden Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

    Gegen 14 Uhr suchte die in Hessen lebende 20-Jährige ihren 40-jährigen Vater in seinem Haus im Altort auf. Sie wollte für sich und ihre Mutter noch Möbelstücke vom getrennt lebenden Vater abholen.

    Prellungen

    Nach einer zunächst heftigen verbalen Auseinandersetzung ging der Vater, so steht es im Polizeibericht, mit einem Ledergürtel auf die Tochter los und fügte ihr mit dessen Schnalle schmerzhafte Verletzungen in Form von Prellungen und blutenden Hautabschürfungen an beiden Händen, den Oberschenkeln und am Gesäß zu.

    Weiterhin zerschlug er mit einer Heckenschere das Aquarium der Tochter. Nach diesen gewaltsamen Übergriffen flüchtete sich das Opfer zur Schweinfurter Polizei.

    Bei der Anzeigenaufnahme mutmaßte sie, dass ihr Vater womöglich unter dem Einfluss von Drogen stünde.

    Nach einem Sachvortrag an die Staatsanwaltschaft wurde von einer Amtsrichterin eine Wohnungsdurchsuchung nach Beweismitteln, unter anderem dem Ledergürtel, angeordnet.

    Drogenhund im Einsatz

    Vier Polizeibeamte, ein Beamter mit einem Drogensuchhund und ein von der Gemeinde bestellter Durchsuchungszeuge waren anschließend bei der Sachverhaltsaufnahme am Tatort zugegen.

    Der speziell ausgebildete Hund schlug mehrfach in der Wohnung an. Es konnten daraufhin mehrere abgerauchte Joints, weitere Anhaftungen von Drogen und Rauschgiftutensilien sichergestellt werden. Der Ledergürtel fand sich aber nicht.

    Der Beschuldigte selbst hatte sich noch vor dem Eintreffen der Polizeibeamten bereits „vom Acker gemacht“ und tauchte auch in der Folgezeit nicht mehr am Haus auf.

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