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Wipfeld: Verdient der ehrenamtliche Bürgermeister von Wipfeld zu viel?

Wipfeld

Verdient der ehrenamtliche Bürgermeister von Wipfeld zu viel?

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    Vor Beginn der öffentlichen Sitzung hieß es für Bürgermeister Tobias Blesch erst einmal warten, vor den Türen des Rathauses. Dahinter wurde nichtöffentlich über das Thema "Bürgermeisterentschädigung" beraten.

    Es ging um Steuern, Abgaben, Versorgungszuschlag und die Rentenversicherungspflicht beim Salär für den ehrenamtlichen Bürgermeisterposten. An dessen Höhe hatte es in der September-Sitzung und der Bürgerversammlung, Kritik gegeben. Mit gut einer Stunde Verzögerung startete die öffentliche Sitzung, die zu Beginn vom zweiten Bürgermeister Jochen Schneider geleitet wurde.

    Der erste Tagesordnungspunkt befasste sich erneut mit dem Antrag von Berthold Braun, das "zu hohe Gehalt des Bürgermeisters" anzupassen. Die Entschädigung sei, gemessen an der Einwohnerzahl zu hoch, im Vergleich zu anderen Gemeinden: Diese Position hatte Braun schon am 16. September vertreten, unter Bezug auf ein Schreiben des Landratsamts. Am 8. März habe man von dort ein weiteres Schreiben erhalten, zu den offenen Fragen des Gemeinderats, sagte Geschäftsleiterin Susanne Vierheilig.

    Die Verzögerung sei dem "recht komplexen Sachverhalt" geschuldet gewesen. Eine nachträgliche Anpassung der Entschädigung sei demnach in der Legislaturperiode möglich, wenn es eine "wesentliche Änderung" in den Amtsaufgaben des Bürgermeisters gebe, könne aber nicht gegen dessen Willen durchgesetzt werden.

    Blesch habe als Mitarbeiter des Landratsamts seine dortige Arbeitszeit nicht aufgrund der vakanten Stelle der Wipfelder Geschäftsleitung reduziert, betonte Vierheilig, anders als zunächst vom Landratsamt angenommen. Es sei lediglich um eine Anpassung an die neue Tätigkeit als Bürgermeister sowie die Geschäftszeiten der Verwaltung gegangen. Die Geschäftsleitung wird mittlerweile durch Susanne Vierheilig wahrgenommen.

    Bei dieser Gemeindegröße sind zwischen 3114 und 4671 Euro möglich

    Im Mai 2020 hatte der Gemeinderat die Entschädigung einhellig auf 4050 Euro monatlich festgelegt, was, so Vierheilig in Bezug auf die damalige Einwohnerzahl (1038) üblich sei. Die Summe bewegt sich zwischen 3114 und 4671 Euro, bei einer Gemeindegröße von 1001 bis 3000 Einwohnern. Aber auch Bleschs Verdienstausfall im Hauptberuf und der hohe, tendenziell steigende Arbeitsaufwand vor Ort sei berücksichtigt worden. Die Entschädigungssumme lag um 218 Euro höher als in der vorherigen Amtsperiode.

    Das Argument des Landratsamtes, die Gemeinde hätte dem Weg der Interpolation (die Festlegung des Gehalts in Bezug auf die Einwohnerzahl) folgen müssen, wollte die Verwaltung nicht gelten lassen: "Das Gesetz sieht gerade nicht vor, welche Verhältnisse in der Gemeinde wie zu gewichten sind." Man solle den Bürgermeister selbst fragen, fand Gabriele Brach, wenn es ohnehin seine Zustimmung brauche.

    Es gehe zunächst darum, festzustellen, ob es durch die Wiederbesetzung der Geschäftsleitung eine wesentliche Änderung (in diesem Fall Verringerung) der Bürgermeister-Aufgaben gegeben habe, fand Bernhard Kießling. Nach kurzer Debatte wurde dies mit neun Stimmen und einer Gegenstimme verneint. In der folgenden Abstimmung stand die Entschädigung des Stellvertreters auf dem Prüfstand. In einer Gemeinde mit ehrenamtlichem Rathauschef werde der zweite Bürgermeister stark in Anspruch genommen, sagte Tobias Blesch. Auch Jochen Schneider wurde sein aktuelles Salär von 486 Euro monatlich belassen (8:1 Stimmen).

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