Die Chance, in absehbarer Zeit noch Beweise für das Verwenden unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch den Angeklagten erheben zu können, ist am Montagmittag sehr klein geworden. Das Landgericht Schweinfurt hatte für den Fortsetzungstermin drei Zeugen geladen, die alle nicht erschienen. Ein Arzt weilte im Auslandsurlaub, zwei weitere Zeugen waren nicht erreichbar. Deren Aussagen hätten die Frage klären sollen, ob der 38-jährige Verkäufer aus dem Landkreis Bad Kissingen im Dezember 2020 sowie im April und Juli 2021 derart unter Atemwegsbeschwerden litt, dass ihm das Tragen einer Maske zum Infektionsschutz aus medizinischen Gründen nicht zugemutet werden konnte.
Schweinfurt