Die AfD wird nun auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet. Damit ist zumindest theoretisch das Abhören von Telefonen oder der Einsatz von V-Leuten erlaubt. Der Schritt "dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", heißt es aus dem Innenministerium in München.
Schweinfurt/München