Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Gerolzhofen
Icon Pfeil nach unten

GEROLZHOFEN: Verhängnisvolle Ähnlichkeit

GEROLZHOFEN

Verhängnisvolle Ähnlichkeit

    • |
    • |

    Seit 2005 hat Hans Tröster seinen etwa 100 Quadratmeter großen Laden im Gerolzhöfer Norden. „Gerade habe ich mich ein bisschen am Markt etabliert“, schätzt der 57-Jährige die eigene Lage ein. Und nun das.

    Zusammen mit selbstständigen Kollegen in Neumarkt und Ibbenbüren bei Osnabrück bildet Tröster unter dem Namen Contura eine kleine Einkaufsgemeinschaft, die auch manchmal gemeinsam wirbt.

    Die Kollegin in Ibbenbüren hat es im Mai erwischt, Anfang August hat der Markenrechtsanwalt des EMV auch Hans Tröster aufgefordert, eine Erklärung auf Unterlassung zu unterzeichnen. Wenn nicht, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 30 000 Euro.

    Die Unterlassungserklärung hat Tröster inzwischen unterschrieben und abgeschickt. „Welcher kleine Händler hat schon das Geld für einen jahrelangen Rechtsstreit?“, gibt er als Grund für sein Einverständnis an, den Firmennamen zu ändern. Der EMV als Goliath habe einfach die größere Kriegskasse.

    Bis Ende Januar gibt der EMV den Contura-Leuten noch Zeit, ihren Namen zu ändern. Das ist die sogenannte Aufbrauchfrist. Trotzdem ergeben sich für Hans Tröster eine Menge unangenehmer Folgen wegen der Umbenennung. „Erst einmal muss der neue Telefonbucheintrag bis Ende des Monats stehen“, sagt der Kaufmann. Dann müssen die Briefköpfe für die Kundenverträge geändert werden. Auch der Internet-Auftritt bedarf einer Korrektur. Zwei Tage soll das dauern, hat der Seitenbetreuer bereits angekündigt.

    Und schließlich sind auch die Werbetafeln am Geschäft und die Autoaufschrift Makulatur. „Gott sei Dank habe ich die geplante Aktion mit weiteren Werbetafeln an privaten Gartenzäunen noch nicht gestartet“, findet Tröster wenigstens einen Trost.

    Beim Suchen nach einem neuen Namen könnte es ein, dass dabei nichts sonderlich Attraktives herauskommt, fürchtet der Kaufmann. Viele Namen mit Bezug zum Sortiment wie „Schlafwelt“ oder „Schlaf-Paradies“ sind bereits vergeben. Deshalb hat er einen Aufruf gestartet, Namensvorschläge zu machen. Sollte etwas Passendes dabei sein, erhält der Ideengeber einen attraktiven Preis. Tröster hat vor, den Namen Contura noch eine Zeit lang parallel zum neuen Namen laufen zu lassen, um den Übergang zu erleichtern.

    Nicht verstehen kann Tröster allerdings, „warum sich ein milliardenschwerer Einkaufsverbund wie EMV mit uns Kleinen befasst.“

    EMV sieht Markenrecht bedroht

    Die Antwort darauf gibt Helmut Ahlsdorf, Geschäftsführer beim EMV mit Sitz in Fahrenzhausen bei München. „Das Markenrecht schützt unsere Marke Contur, in die wir viel Geld investiert haben.“ Der EMV stehe schließlich in der Verantwortung für rund 2000 Möbelhändler. Wenn der Einkaufsverbund nichts gegen gleiche oder ähnliche Markenbezeichnungen unternehme, könne er sogar sein eigenes Markenrecht verlieren.

    Auf den kleinen, aber erkennbaren Unterschied zwischen Contur und Contura angesprochen, sagt Ahlsdorf: „Da unterscheiden Markenrechtler nicht. Da geht es um Nähe und Melodie.“ Der Geschäftsführer beteuert, der EMV wolle den Kleinen nichts wegnehmen. Er rät ihnen allerdings: „Wenn man sich für einen Namen entscheidet, sollte man sich vorher versichern, dass es den nicht anderswo schon gibt.“

    Ahlsdorf räumt ein, dass die Verwandtschaft der Contura-Verkaufspalette mit den eigenen Contur-Angeboten ein Grund war, gegen die kleine Einkaufsgemeinschaft vorzugehen. Wenn sich die Contura-Geschäfte an ihre Unterlassungserklärung halten, so der Geschäftsführer, sei die Sache vom Tisch und es sei mit keinen weiteren juristischen Konsequenzen zu rechnen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden