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SCHWEINFURT: Verstößt das BRK gegen das Gesetz?

SCHWEINFURT

Verstößt das BRK gegen das Gesetz?

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    Verstößt das BRK mit Zwölfstundenschichten massiv gegen das Arbeitszeitgesetz? Die Gewerkschaft Ver.di behauptet das und will diesen Zustand beenden. Das BRK spricht von Ausnahmen. Unser Symbolbild entstand bei einer Übung in Geiselwind.
    Verstößt das BRK mit Zwölfstundenschichten massiv gegen das Arbeitszeitgesetz? Die Gewerkschaft Ver.di behauptet das und will diesen Zustand beenden. Das BRK spricht von Ausnahmen. Unser Symbolbild entstand bei einer Übung in Geiselwind. Foto: Foto: Nicolas Armer/dpa

    „Massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz“ werfen die Ver.di-Bezirke Schweinfurt und Würzburg/Aschaffenburg in einer Pressemitteilung dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) vor. „Vom Wohlfahrtsverband zum Krankheitsverband“ ist die Mitteilung übertitelt. Überschreitungen der eh schon langen Zwölfstundenschichten und keine Pausen gefährdeten „extrem die Gesundheit der Beschäftigten“.

    Laut Ver.di wird seit über zwei Jahren mit dem BRK über bessere Arbeitsbedingungen verhandelt. Dabei gehe es im Kern nicht um Verbesserungen, sondern der Arbeitgeber müsse gezwungen werden, sich an Gesetze zu halten. Doch nicht einmal die Stellungnahme aus dem bayerischen Arbeitsministerium wolle man beim Roten Kreuz hören. Auch das Ministerium betone, dass das Arbeitszeitgesetz einzuhalten sei.

    Ver.di hat den Arbeitsrechtsexperten Bernd Spengler (Würzburg) auf seiner Seite: „Das Gesetz will beides: Arbeitnehmer vor zu langer Arbeitszeit mit zu wenig Pausen und zu wenig Erholung schützen“, aber auch die Gesellschaft. Übermüdete Arbeitnehmer, die nach deutlich mehr als zwölf Stunden Arbeit ohne Pause mit dem Auto nach Hause führen, seien „eine Gefahr im Straßenverkehr.“ Deshalb sehe das Arbeitszeitgesetz auch harte Strafen bei Verstößen vor.

    Schutz vor übermüdeten Rettern

    Besonders dramatisch sei, dass ein typischer Arbeitsplatz beim BRK in der Notfallrettung sei. „Das Arbeitszeitgesetz schützt uns alle also auch vor übermüdeten Rettern“, so Bernd Spengler. Laut Ver.di-Gewerkschaftssekretären Marietta Eder und Stefan Kimmel werde kein Rotkreuzler einen Menschen in Not wegen seines Feierabends unversorgt liegen lassen. Das BRK dürfe aber dieses Selbstverständnis nicht ausnutzen, sondern müsse seine Dienstpläne so organisieren, dass ein planbarer Feierabend im Rettungsdienst möglich wird. Das verlangten die Gerichte und Gewerbeaufsichtsämter von allen Hilfsorganisationen. Also stehe das BRK unter Druck, auch endlich zu handeln.

    Für Marietta Eder (Ver.di Schweinfurt) ist es „blanker Hohn, wenn das BRK gegen Gesetze verstößt und als Reaktion darauf lediglich abwechselnd seine Beschäftigten zu mehr Ehrenamt auffordert oder eine künftige Gesetzesänderung herbeiredet“. Und: Das i-Tüpfelchen sei die BRK-Forderung, den tariflich gesicherten Krankengeldzuschuss zu streichen.

    „Wir verhandeln seit zwei Jahren den Manteltarifvertrag für 23 000 Beschäftigte“, so Leonhard Stärk, als BRK-Landesgeschäftsführer Vorsitzender der Tarifkommission. Wenn Zwölfstundenschichten überschritten würden, seien das Ausnahmen und Notfällen geschuldet, die nicht planbar seien. Er betont lange Bereitschaftszeiten in diesen Zwölfstundenschichten von drei bis fünf Stunden bei 40 Prozent der Rettungswagen, in denen nicht zu tun sei.

    BRK zwischen den Stühlen?

    Was spräche dagegen, von Zwölfstundenschichten abzurücken und so dem Arbeitsrecht Genüge zu tun? Dann müssten 600 neue Mitarbeiter eingestellt werden, so Landesgeschäftsführer Stärk, „das können wir dem Kostenträger nicht verkaufen“, die auf erhebliche Bereitschaftszeiten verweisen würden, in denen nicht gearbeitet werde. Der Kostenträger sind die Krankenkassen.

    Stärk fühlt sich durch die Äußerungen der unterfränkischen Ver.di-Funktionäre in der Pressemitteilung einseitig an den Pranger gestellt, denn er „sitze hier zwischen der Ver.di-Forderung und den Erwartungen des Kostenträgers“. Wenn schon seit zwei Jahren verhandelt wird, ist denn ein Durchbruch in Sicht? Stärk: „Am 5. Mai gibt es ein Spitzengespräch der Verhandlungsführer beider Seiten. Ich gehe davon aus, dass wir da eine Lösung finden.“

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