Nein, mit Bier spaßt man nicht, auch nicht mit Gefäßen, in denen es gereicht wird. Das hat jetzt die Stadtverwaltung erfahren müssen und ihre frisch beschlossene neue Ausschankordnung für das Volksfest 2019 flugs wieder kassiert, bevor der Zorn der hiesigen Brauer überkocht und womöglich auf die Volksfestkundschaft übergreift.
Gelten Sicherheitsgründe nur für hiesige Maßkrüge?
Was war geschehen? Im Februar dieses Jahres beschloss die Stadt, dass ab heuer nur noch im Festzelt des Betreibers Michael Hahn das Bier im Maßkrug ausgeschenkt werden darf – übrigens nur im Maßkrug, wie Ordnungsreferent Jan von Lackum sagt. Und: Draußen auf dem Platz bei den anderen Anbietern von Speisen und Getränken sollte das Bier erstmals und ab heuer ausschließlich im Halbliter-Seidleskrug ausgeschenkt werden – nicht mehr als Maß. Aus Sicherheitsgründen, sagt von Lackum. Laut dem jährlichen Sicherheitsbericht der Polizei, seien zu viele Leute mit Maßkrügen in der Hand auf dem Platz unterwegs, also in den Volksfeststraßen.
Ist das der einzige Grund? Nun ja, sagt der Ordnungsreferent, der Festwirt des Zeltes wünsche seit Jahren, dass außerhalb seines Zeltes nicht in Maßkrügen ausgeschenkt wird, dann werde bei ihm mehr getrunken. Genau dieses Motiv, so befürchten die drei Brauereien der Region, deren Bier von den Wirten unter den Schaustellern "draußen" angeboten wird, sei bei diesem "Maßkrugverbot" ausschlaggebend gewesen.
Brauer auf den Barrikaden
Die Brauer der Stadt und des Landkreises gingen also auf die Barrikaden – erstmals in Richtung der Stadtratsfraktion Grüne/Proschweinfurt, die sich ihres Anliegens annahm und eine Brief an OB Remelé verfasste. Darin fordern sie die umgehende "Aufhebung des einseitigen Maßkrugverbotes auf dem Volksfest" zu Lasten der regionalen Brauer. Dies sei ein "nicht zu rechtfertigender Wettbewerbsnachteil" für die Brauereien Roth (Schweinfurt), Martin (Hausen) und die Wernecker.
Eine der aufgeworfenen Fragen war etwa, ob ein Maßkrug als Schlagwerkzeug in der Hand eines Betrunkenen aus dem Festzelt weniger heftige Folgen hätte als ein Maßkrug aus einer hiesigen Brauerei. Wohl kaum – und so ließ sich trefflich folgern, das Maßkrugverbot "draußen" sei doch eher eine Umsatzhilfe für den Zeltwirt zu Lasten der Brauer aus dem Schweinfurter Land. Wer nun weiß, dass dann erstmals auch noch Kulmbacher Biervom Alleinstellungsmerkmal Maßkrug profitieren würde und die hiesigen bernsteinfarbenen Festbiere über die "Halbe" nicht hinaus kämen, mag den emotionalen Konfliktstoff in der Maßkrug-Angelegenheit unschwer erahnen.
Borst: "Das geht vom Festwirt aus"
Geschäftsführer Alexander Borst (Roth-Brauerei) ist sich sicher: "Das geht vom Festwirt aus." Die Ausschenker außerhalb sollten weniger Umsatz machen. Sicherheitsgründe? "Dann müsste man alle Maßkrüge verbieten." Vom Festwirt Michael Hahn war am Montag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu bekommen.
Weder von der einen, noch von der anderen Seite lasse sich die Stadt in eine gewünschte Richtung leiten, sagt dagegen von Lackum. Um keinen Anreiz zum Mitnehmen des Maßkruges aus dem Festzelt zu setzen, werde für den Krug kein Pfand mehr genommen. Und: Der wirtschaftliche Aspekt eines "Maßkrugverbotes" auf dem Platz hätte sich laut Ordnungsreferent in Grenzen gehalten, würden dort doch höchstens fünf Prozent des Bieres in der Maß gekauft, der Rest im Halbliterkrug.
Für von Lackum ist das Thema ziemlich emotional aufgeladen, aus seiner Sicht "etwas aufgebauscht" – doch der Aufstand der hiesigen Brauer ist offenbar nicht vergebens. Das "Maßkrugverbot" ist schon wieder vom Tisch, bevor es auch nur ansatzweise greifen konnte. Vielmehr sollen nun die Servicekräfte in den Ausgabestellen wie auch der Sicherheitsdienst verstärkt überwachen, dass die Krüge in den bestuhlten Ausschankbereichen bleiben und nicht in die Volksfeststraßen gelangen, sagt von Lackum auf Anfrage dieser Redaktion.