Gästeführungen können unter Einhaltung bestimmter Schutz- und Hygienemaßnahmen unter eine Inzidenz von 100 stattfinden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist die Voraussetzung für die Teilnahme ein maximal 24 Stunden alter, sowie negativer PCR oder POC-Antigentest. Testpflicht entfällt bei Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Verpflichtend ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter und das Tragen FFP2-Maske. Kurzfristige Änderungen können eintreffen und somit Führungen wieder abgesagt werden.
SCHWEINFURT