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Gerolzhofen: Vorkaufsrecht "Wilder Mann": War es rechtens, dass Rainer Krapf am Stadtratsbeschluss mitgewirkt hat?

Gerolzhofen

Vorkaufsrecht "Wilder Mann": War es rechtens, dass Rainer Krapf am Stadtratsbeschluss mitgewirkt hat?

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    An dem Beschluss des Gerolzhöfer Stadtrats, sich ein Vorkaufsrecht für den Hotel-Gasthof "Wilder Mann" zu sichern, ist laut Landratsamt nichts zu bemängeln. Es waren Zweifel aufgekommen, da an der Abstimmung auch der Geschäftsführer der Besitzer-Firma als Stadtratsmitglied teilgenommen hatte.
    An dem Beschluss des Gerolzhöfer Stadtrats, sich ein Vorkaufsrecht für den Hotel-Gasthof "Wilder Mann" zu sichern, ist laut Landratsamt nichts zu bemängeln. Es waren Zweifel aufgekommen, da an der Abstimmung auch der Geschäftsführer der Besitzer-Firma als Stadtratsmitglied teilgenommen hatte. Foto: Stefan Pfister

    Mit 11:5 Stimmen hat der Gerolzhöfer Stadtrat am 4. Dezember einen Beschluss erlassen, der der Stadt ein Vorkaufsrecht für das Anwesen des Hotel-Gasthofs "Wilder Mann" am Marktplatz einräumt. Unter den fünf Stadtratsmitgliedern, die gegen den Beschluss gestimmt haben, war auch Rainer Krapf, Geschäftsführer der Krapf Immobilien GmbH & Co. KG, der das Anwesen, den der Redaktion vorliegenden Erkenntnissen nach, bis heute gehört.

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