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SCHWEINFURT: Wahlplakate da, wo sie nicht hingehören

SCHWEINFURT

Wahlplakate da, wo sie nicht hingehören

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    So nicht: Am Hochfeld haben fast alle Parteien Plakate an Verkehrsschildern angebracht. Nur das Linke-Plakat hängt korrekt.
    So nicht: Am Hochfeld haben fast alle Parteien Plakate an Verkehrsschildern angebracht. Nur das Linke-Plakat hängt korrekt. Foto: Foto: Anand anders

    Ein Wahlplakat an einem Verkehrsschild an einer Kreuzung in Schweinfurt. Es steht genau so, dass es dem Autofahrer die Sicht auf von rechts herankommende Autos versperrt. Eine genervte Verkehrsteilnehmerin macht ein Foto und postet es in Facebook. Und dazu folgenden Text: „Tschuldigung, könnten Sie ein bisschen zur Seite rücken? Bisschen schwierig für Autofahrer mit dem Abbiegen hier.“ Die Partei, die das Plakat aufgestellt hat, reagiert prompt: Am folgenden Tag ist der Aufsteller mit dem Plakat um 90 Grad gedreht, der Kandidat blickt nun auf die Fahrbahn hinaus, der Autofahrer hat freie Sicht.

    Gut gemeint, aber nicht ausreichend, kommentiert eine andere Facebook-Teilnehmerin: Wahlplakate an Verkehrsschildern sind tabu.

    Thomas Heß, Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Schweinfurt, bestätigt das: Wahlplakate dürfen weder an Verkehrsschildern (egal, ob für ruhenden oder fließenden Verkehr) noch an Ampeln angebracht werden. Lichtmasten hingegen sind in Ordnung.

    Gegen diese Regel wird dieser Tage in Schweinfurt aber in großem Stil verstoßen. Am Hochfeld etwa, entlang Henneberg- und Elsa-Brändström-Straße, müsste man Verkehrsschilder ohne Wahlplakat erst suchen. Piraten wie CSU, SPD wie Grüne, letztere übrigens – unter anderem – passend auf einem Radwegschild Richtung Leopoldina. So gesehen, herrscht hier derzeit eine große Koalition der Plakatierer.

    Offensichtlich ist das Plakat auf Pappe in Zeiten von Twitter und Facebook durchaus nicht out. Im Gegenteil, die Kandidaten für gleich drei Parlamente – Bezirks-, Land- und Bundestag – wollen Gesichter und Slogans weiterhin analog unters Volk bringen. Die Stadt Nürnberg hat angesichts der daraus resultierenden Flut Höchstgrenzen eingeführt. Die Stadt Schweinfurt – noch – nicht. „Darüber sollte man vielleicht mal nachdenken“, sagt Thomas Heß. Grundsätzlich ist das genehmigungsfreie Aufstellen oder Aufhängen von Wahlplakaten als Mittel der demokratischen Meinungsbildung durch das Grundgesetz geschützt. Die Plakate dürfen aber nicht den Verkehr behindern, indem sie etwa Sichtachsen blockieren, das ist in der städtischen Verordnung über Lärm, Tierhaltung und Anschläge geregelt. „Da geht die Sicherheit vor“, so der Sachgebietsleiter, der sich in den nächsten Tagen die Situation am Hochfeld anschauen will. „Bei Verstößen gegen die Regeln schreiben wir die Parteien an und bitten sie, Abhilfe zu schaffen. Wenn ein Plakat unmittelbar den Verkehr behindert, kann es schon vorkommen, dass wir es abnehmen.“

    Außerorts ist es gar nicht erlaubt zu plakatieren. Darüber wacht wiederum das Staatliche Bauamt beziehungsweise das Landratsamt. Dessen Mitarbeiter haben auf ihren Fahrten aber bislang noch keine Verstöße festgestellt, so Pressesprecherin Uta Baumann.

    Das massenhafte Plakatieren ist ohnehin ein Phänomen der Städte, die Gemeinden haben oft keine eigenen Verordnungen zum Thema Wahlwerbung. „Bei uns gilt, was im Wahlgesetz steht“, sagt etwa Roland Schäfer, Ordnungsamtsleiter in Schonungen. Größere Probleme habe es noch nie gegeben – weder mit dem Aufstellen noch mit dem Abbauen der Plakate nach der Wahl.

    Der Markt Werneck hat die Verkehrszeichen-Regel ein wenig ausgeweitet auf Bäume und den Eingangsbereich des Balthasar-Neumann-Schlosses. Und: Aus Rücksicht auf Fußgänger müssen Plakate in 2,20 Meter Höhe angebracht werden.

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