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Schweinfurt: Wahnhafte Störung: Letzte straffreie Beleidigung wegen Krankheit

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Wahnhafte Störung: Letzte straffreie Beleidigung wegen Krankheit

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    Wegen Beleidigungen in Serie, vor allem gegen Gericht, Polizei und Ordnungskräfte, musste sich ein 54-Jähriger vor Gericht verantworten. Da ihm für den Zeitpunkt der Beleidigungen eine wahnhafte Störung attestiert wird, ging er straffrei aus dem Verfahren. Sollte es aber wieder zu Beleidigungen kommen, könnte das sehr schnell anders werden.
    Wegen Beleidigungen in Serie, vor allem gegen Gericht, Polizei und Ordnungskräfte, musste sich ein 54-Jähriger vor Gericht verantworten. Da ihm für den Zeitpunkt der Beleidigungen eine wahnhafte Störung attestiert wird, ging er straffrei aus dem Verfahren. Sollte es aber wieder zu Beleidigungen kommen, könnte das sehr schnell anders werden. Foto: Volker Hartmann (dpa)

    Es wimmelt in dem Schreiben vom 1. September 2019 von Begriffen wie "Kotze", "Scheiße", "Bayern-Satanisten", "Abschaum der Menschheit". Zum krönenden Abschluss schreibt der Verfasser "Sieg heil Söder, Sieg heil Seehofer". Adressiert hat den Brief ein 54-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt an eine Richterin des Amtsgerichts, die ihm mitgeteilt hatte, dass von einer 800-Euro-Geldauflage, die er aufgrund eines Urteils zu zahlen hatte, wohl noch 80 Euro ausstünden.

    "Abschaum" und "Sieg heil"

    Bei einer Zeugenaussage zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung im Straßenverkehr im Dezember letzten Jahres passten ihm die Fragen eines Polizisten nicht, weshalb er die Vernehmung der beiden Beamten mit der Bemerkung, die sollten ihn am Arsch lecken, beendete. Und: Im Februar dieses Jahres schrieb er der Dienstaufsicht der Polizei einen Brief mit einer einzigen Ansammlung von Beleidigungen und Unverschämtheiten. Unter anderem beschimpfte er die Beamten als "Abschaum", "Bullendreck" und "Bayern-Gestapo".

    Wegen der vielfachen Beleidigungen steht der Mann nun einmal mehr vor Gericht. Zusätzlich lautet die Anklage wegen der "Sieg heil"-Ausdrücke im Schreiben an die Amtsrichterin auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Anklagepunkte sind nicht schwer zu beweisen. In zwei Fällen liegen die Briefe vor. Der Angeklagte bestreitet seine Urheberschaft zumindest nicht. In einem Fall treten die beiden Polizisten als Zeugen auf.

    Im "Querulantenwahn"

    Nur soweit dem 54-Jährigen vorgeworfen wird, im Dezember letzten Jahres als Radfahrer einem Autofahrer den Mittelfinger gezeigt und diesen auch verbal beleidigt zu haben, offenbart sich vor dem Amtsrichter eine andere Wahrheit: der Autofahrer war der Schlimmere von beiden. Er hatte den Angeklagten verfolgt, zum Absteigen genötigt und laut einer Zeugin sofort auf ihn eingeschlagen. Insofern saß in dieser Sache eher der falsche auf der Anklagebank, meinte der Verteidiger. Auch der Staatsanwalt beantragte, diesen Beleidigungsvorwurf einzustellen.

    Gleichwohl blieben noch genügend Schmähungen für eine Verurteilung übrig. Oder? Der psychiatrische Sachverständige kennt den 54-Jährigen seit Jahren, hat ihn seit 2014 im Zwei-Jahres-Rhythmus begutachtet und ihm eine "anhaltende wahnhafte Störung" attestiert in Bezug auf staatliche Institutionen wie Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Polizei. Die Frage ist, ob dieser krankhafte "Querulantenwahn" zum Zeitpunkt der angeklagten Taten noch bestanden hat. Dann könnte der 54-Jährige wohl wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden.

    Plötzlich gesittet wie nie

    Bei der Verhandlung am Dienstag nämlich staunt der Psychiater nicht schlecht: So gesittet hat er den Mann bisher nie erlebt. Bei vorherigen Gerichtsterminen, von denen es zahlreiche gibt, sei kaum ein Richter, Staatsanwalt oder Polizist ohne ständige Unterbrechung und Beleidigung durch den "Querulanten" zu Wort gekommen. Der Gutachter meint, dass nun keine paranoide Störung mehr vorliege. Das passiere selten, könne aber vorkommen.

    Der Staatsanwalt sieht zumindest in zwei der angeklagten Fälle die Schuldfähigkeit des 54-Jährigen gegeben und plädiert angesichts der vielen einschlägigen Vorstrafen und einer laufenden Bewährung für eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Der Gutachter könne nicht sagen, seit wann der "Querulantenwahn" und damit die Schuldunfähigkeit seines Mandanten nicht mehr vorliege, so der Verteidiger. Diese Unsicherheit dürfe nicht zu Lasten seines Mandanten gehen. Er fordert Freispruch.

    Schluss mit Schuldunfähigkeit

    Dem folgt der Amtsrichter. Auch er ist "nicht ausreichend überzeugt", dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der massiven Beleidigungen bereits bestanden hat. Doch in diesem Verfahren, soeben, habe der Gutachter die Schuldfähigkeit bejaht. Wenn er noch einmal derart beleidigende Schreiben verschicke, könne er "davon ausgehen, dass Sie ins Gefängnis einfahren", sagt der Vorsitzende zum Angeklagten. Der hatte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung noch ausdrücklich bekundet, für ihn sei "die Polizei nach wie vor der Dreck und Abschaum der Gesellschaft".

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