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Gerolzhofen: Wann die Stadt in ein Grundstücksgeschäft reingrätschen darf

Gerolzhofen

Wann die Stadt in ein Grundstücksgeschäft reingrätschen darf

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    Diese Baulücke im Siedlungsgebiet von Rügshofen gibt es bereits seit dem Jahr 1972. Wenn der Eigentümer nicht will, dann ist es auch für die Stadt rechtlich schwierig, an diesen Baugrund zu kommen.
    Diese Baulücke im Siedlungsgebiet von Rügshofen gibt es bereits seit dem Jahr 1972. Wenn der Eigentümer nicht will, dann ist es auch für die Stadt rechtlich schwierig, an diesen Baugrund zu kommen. Foto: Klaus Vogt

    Die Stadt Gerolzhofen hat derzeit keinen eigenen Bauplatz mehr im Angebot. Das Wohnbaugebiet „Am Nützelbach I“ ist komplett an Bauwerber verkauft und das Nachfolge-Gebiet „Am Nützelbach II“ noch nicht erschlossen. Dort werden die Bauarbeiten frühestens 2021 beginnen. Die bereits erschlossenen Bauplätze, über 70 an der Zahl, die sich quer über die Siedlungsgebiete von Gerolzhofen und Rügshofen erstrecken, gehören aber nicht der Stadt, sondern werden von den Privateigentümern aus den unterschiedlichsten Gründen teilweise schon seit Jahrzehnten zurückgehalten und nicht auf den Mark gebracht. Dabei besteht nachweislich eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Doch nahezu alle Eigentümer der Baulücken haben der Stadt, nachdem sie im November 2019 und April 2020 offiziell angeschrieben worden waren, die kalte Schulter gezeigt.

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