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REGION GEROLZHOFEN: Warnung: Abzockerei durch Gewerbeauskunft-Zentrale

REGION GEROLZHOFEN

Warnung: Abzockerei durch Gewerbeauskunft-Zentrale

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    (novo) Eine sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale schreibt derzeit verstärkt Vereine und Gewerbetreibende auch im Raum Gerolzhofen an und erhebt ganz unverdächtig Daten, wie verschiedene Anrufe in der Redaktion zeigen. Allerdings steckt eine andere Absicht dahinter, die dem jeweiligen Verein teuer zu stehen kommen kann.

    Der Rechtsservice des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) warnt seine Mitglieder inzwischen ebenso eindringlich wie Verbraucherschutzorganisationen, Handwerkskammern und die Polizei davor, dem Unternehmen und seiner zweifelhaften Methode auf den Leim zu gehen.

    Das Schreiben erweckt auf den ersten Blick den Eindruck eines amtlichen Papiers, auf dem man nur „fehlerhafte Daten korrigieren oder ergänzen“ soll. Die Formulare sollen unterschrieben und an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgeschickt werden.

    Wer dieser Aufforderung tatsächlich nachkommt, hat dadurch jedoch einen zweijährigen Eintrag in ein Online-Verzeichnis für monatlich knapp 40 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gebucht. Das beschert dem Verein für das erste Jahr der Vertragslaufzeit eine Rechnung von zusammen weit über 500 Euro, für zwei Jahre gar von über 1100 Euro.

    Aus juristischer Sicht handelt es sich bei dieser Masche um keinen Betrug, da alle Angaben über Kosten und Vertragsdetails aus dem Schreiben korrekt – wenn auch nicht auf den ersten Blick sichtbar – hervorgehen.

    Der Rechtsservice des BLSV weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale keine öffentliche Stelle stecke, wie etwa ein Gewerberegisteramt oder dergleichen, sondern eine private Firma, die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Diese betreibt ein Internetportal für die Suche von Gewerbebetrieben.

    Lese man das Kleingedruckte auf den versendeten Schreiben aufmerksam durch, so müsse dem sorgfältigen Leser eigentlich sofort auffallen, dass bei Unterzeichnung ein Vertrag zu den vorstehenden Konditionen mit der entsprechenden Zahlungspflicht zustande kommt. Naturgemäß sei es in der Praxis jedoch oft so, dass der Empfänger, nicht zuletzt wegen des amtlichen Aussehens des Schreibens, das Kleingedruckte eben nicht studiere, sondern ungelesen unterschreibe und den Brief abschicke, mit der Folge, dass dann rechtswirksam ein bindender Vertrag zustande gekommen ist, so der BLSV.

    Schnelles Handeln gefragt

    Ein Widerrufsrecht steht dem Verein nicht zu, da der Verein nicht Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Es bleibt allenfalls eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums. Die Anfechtung muss im Falle der arglistigen Täuschung allerdings binnen eines Jahres und im Falle des Irrtums unverzüglich erklärt werden, so dass hier schnelles Handeln geboten sei.

    Dem BLSV ist jedoch noch keine Entscheidung eines Gerichts bekannt, die den konkreten Fall betrifft. Offensichtlich sei sich der Inhaber der Gewerbeauskunft-Zentrale jedoch durchaus des Risikos bewusst, die Sache vor Gericht auszufechten. Relativ unproblematisch erreiche man daher auf dem Verhandlungsweg eine vergleichsweise Regelung dadurch, dass die erste Rechnung um 40 Prozent gekürzt und die Vertragslaufzeit von 24 Monaten auf zwölf Monate reduziert wird, schreibt der BLSV Bezirk Unterfranken an seine Mitgliedsvereine.

    Mitgliedsvereine, die Probleme mit der Gewerbeauskunft-Zentrale haben, können sich übrigens jederzeit an den BLSV-Rechtsservice mit der Bitte um Unterstützung wenden. Die vom BLSV für die Vereine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung gewähre hier in vollem Umfang Rechtsschutz.

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