Im September starten wieder viele junge Menschen ins Berufsleben. Aus Schülern werden Auszubildende, mindestens ein Heft wird ihnen bleiben – das gute alte Berichtsheft. Wie schreibe ich ein Berichtsheft? Was soll ich schreiben? Ist digitale Berichtsheftführung erlaubt? Roland Maul, Ausbildungsberater der Handwerkskammer für Unterfranken in Schweinfurt hat die Antworten.
Ausbildungsnachweise muss jeder schreiben, der eine Ausbildung macht. Dass gehört nicht zu den beliebtesten Aufgaben unter Lehrlingen, die nach Praxis streben. Goldene Regel: „Wer regelmäßig schreibt, erspart sich Stress“, so Roland Maul. Wer die Einträge nach hinten verschiebt, hat später viel mehr Arbeit damit sich zu erinnern, was er wann getan hat. Auch dem Ausbilder sollte das Heft an einem festen Tag im Monat zur Unterschrift vorgelegt werden.
Seit 2017 ist die digitale Berichtsheftführung möglich
Das Berichtsheft muss in digitalen Zeiten nicht mehr unbedingt aus Papier bestehen. In welcher Form das Heft geführt werden soll, muss vor Ausbildungsbeginn zwischen Betrieb und Azubi vereinbart werden. Von ihrer Firma bekommen Lehrlinge häufig Berichtshefte. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung eines Berichtsheftes in Form einer beschreibbaren PDF-Datei. Die kann man unter www.hwk-ufr.de herunterladen.
Ausbilder sollten vorher überlegen, ob ihr Azubi das Berichtsheft auf Papier oder digital führen soll, rät Roland Maul. Die Auswahl an digitalen Berichtsheften ist groß. Maul erinnert allerdings daran, dass die Möglichkeit der digitalen Arbeitsnachweise erst für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab dem 1. Oktober 2017 gilt.
Wichtig oder banal – alles gehört ins Heft
Egal ob digital oder analog. Prinzipiell gehören alle Tätigkeiten, egal ob wichtig oder eher banal, ins Berichtsheft. Neben ihren Aufgaben können Lehrlinge auch beschreiben, was mit dem Arbeitsalltag zu tun hat – das kann die Funktion einer Maschine, oder eines verwendeten Computerprogrammes sein. Auch Inhalte des innerbetrieblichen Unterrichtes gehören in das Berichtsheft. Wer sich Notizen auf Handy oder Block macht hat es später leichter, rät Roland Maul. Arbeitsberichte, so Maul, sollten keine „Romane“ sein. „Wer sich kurz hält, liegt meist richtig“. Oft ist eine Kombination aus ganzen Sätzen und Stichpunkten sinnvoll. Pro Woche sollte etwa eine DIN A4-Seite gefüllt werden. „Wer es kreativer will, kann auch Zeichnungen und Skizzen hinzufügen“, rät Maul. Besonders in Gewerben, in denen Lehrlinge etwas aufbauen oder anfertigen, könne das Abwechslung ins Heft bringen.
Bei Streitigkeiten über Ausbildungsinhalte hilft das Berichtsheft
Das Berichtsheft ist fertig, der Lehrling stolz. Also alles fertig zur Abgabe? Nicht ganz. Zum Berichtsheft gehören neben den Ausbildungsnachweisen auch ein Deckblatt und der Ausbildungsverlauf. Auch beim Titelblatt kann man kreativ werden, es frei gestalten, oder zum Beispiel das Logo des Ausbildungsbetriebs aufkleben.
So ein Berichtsheft hat außer der Protokollierung des Ausbildungsverlaufes weitere Gründe. Sollte es Probleme in der Ausbildung geben, kann das Heft bei Streitigkeiten zwischen Azubi und Firma als Protokoll dienen. Rein rechtlich hat das Heft nicht nur informative und pädagogische, sondern im Hinblick auf die Prüfung eine wichtige Bedeutung. Die Führung des Berichtsheftes ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung. Also das Berichtsheft am besten regelmäßig führen, dann beträgt der tägliche Aufwand nur wenige Minuten, rät Roland Maul. Gemacht werden muss es ja sowieso.