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GEROLZHOFEN: Wegen Urnenhain: Die Emotionen kochen hoch

GEROLZHOFEN

Wegen Urnenhain: Die Emotionen kochen hoch

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    Der Urnenhain im Gerolzhöfer Friedhof.
    Der Urnenhain im Gerolzhöfer Friedhof. Foto: Foto: Klaus Vogt

    Es ist nach wie vor ein schwieriges, hoch emotionales Thema: Werden Grablichter und Blumenschmuck vor der Urnenwand und im Urnenhain des städtischen Friedhofs tatsächlich von der Stadt entfernt, wenn sich die Angehörigen weigern, dies selber zu tun? Das Problem: Die Friedhofsatzung aus dem Jahr 2007 gibt dies eigentlich nicht her, weil dort mit keinem Wort erwähnt ist, dass Urnenwand und Urnenhain schmucklos bleiben müssen.

    Jetzt wird es ernst. Nachdem der Bauausschuss des Stadtrates vor einigen Monaten bei einem Ortstermin im Friedhof beschlossen hatte, für mehr Ordnung vor der Urnenwand zu sorgen, wurden Mitte Mai von der Verwaltung Briefe an die Angehörigen verschickt, mit der Aufforderung, dort abgelagerte Gegenstände umgehend zu entfernen. Nach einem Kontrollgang wurden Mitte Juli erneut Briefe verschickt und darin die Ersatzvornahme durch den Bauhof angekündigt, falls bis zum 31. Juli Pflanzschalen und Grableuchten noch immer nicht verschwunden sind.

    Meinung der Stadträte

    In der damaligen Bauausschuss-Sitzung war eine Mehrheit der Stadträte zu der Überzeugung gekommen, an und vor der Urnenwand überhaupt keinen Schmuck wie Blumenschalen oder Grablichter zuzulassen. Auch auf dem Urnenhain sollen auf einer schlichten Rasenfläche nur die Grabmale stehen, ohne irgendwelchen Blumenschmuck oder Lichter. Die Hinterbliebenen, die an einer Urnen-Grabstätte jedoch gerne Blumenschmuck haben wollen, denen sei als Alternative zu einem Urnengrab geraten, was im Prinzip wie ein kleines Reihengrab ist, mit Grabstein und kleiner Pflanzfläche.

    In der Friedhofsatzung – einsehbar auch auf der Homepage der Stadt – werden verschiedene Arten von Grabstätten unterschieden: Familiengräber, Reihengräber, Kindergräber, dann Urnengräber sowie Urnennischen in der Urnenmauer und Urnen im Urnenhain. Es sind in dem umfangreichen Werk allerdings keine Regelungen über bewusst schmucklose Grabstätten zu finden. Der einzige Passus, der für eine Abräumaktion herhalten könnte, lautet: „Verwelkte Blumen, Kränze und anderer unansehnlich gewordener Grabschmuck sind von den Grabstätten zu entfernen und dürfen nur an den hierfür vorgesehenen Abraumplätzen abgelegt beziehungsweise in die dafür vorgesehenen Container außerhalb des Friedhofes verbracht werden.“

    Eine Witwe, deren Mann im Urnenhain bestattet ist und die nun schon den zweiten Brief von der Friedhofsverwaltung bekommen hat, will die drohende Abräumung des Blumenschmucks nicht akzeptieren. „Es kann doch nicht sein, dass ich zu Allerheiligen oder am Sterbetag meines Mannes keinen Blumenschmuck an das Urnengrab legen oder kein Licht anbrennen darf.“

    Außerdem habe sie niemand in der Verwaltungsgemeinschaft auf diese angeblichen Regeln hingewiesen, als sie die Begräbnisstätte kaufte, berichtet die zerknirschte Witwe im Gespräch mit der Main-Post. Wenn sie gewusst hätte, dass am Urnenhain überhaupt keine Blumen und Grablichter erlaubt seien, hätte sie natürlich ein Urnengrab genommen. Was übrigens auch billiger ist, weil es die Stadt nicht pflegen muss.

    Moralischer Druck

    Die andere Seite hat Stadtbaumeister Jens Pauluhn kennengelernt. Bei ihm habe eine andere Witwe, deren verstorbener Mann in einer Urne im Urnenhain seine letzte Ruhe gefunden hat, vorgesprochen und berichtet, dass sie von anderen Nutzern des Urnenhains regelrecht unter Druck gesetzt worden sei, weil sie die Begräbnisstätte – wie mit ihrem Mann noch zu Lebzeiten abgesprochen – völlig schmucklos lasse. Natürlich trauere sie auch um ihren Mann, schließlich sei sie jeden Tag an seinem Grab.

    Jutta Martinelli aus der Friedhofsverwaltung kennt die derzeitige Aufregung. In der Tat sei die Friedhofssatzung – gerade was die Bestattungsmöglichkeiten von Urnen angeht – noch nicht auf dem neuesten Stand und hinke der Entwicklung hinterher. Sie müsse demnächst nachgebessert werden.

    Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung hätten aber auf alle Fälle schon bei der Vergabe der Plätze in der Urnenwand und im Urnenhain die Hinterbliebenen immer darauf hingewiesen, was dort erlaubt sei und was nicht. Möglicherweise hätten die Hinterbliebenen aber die Regeln aus verständlichen Gründen, so kurz nach einem Trauerfall, nicht richtig verstanden.

    Neues Faltblatt

    Um der Bevölkerung künftig eine bessere Information über die bestehenden Bestattungsmöglichkeiten zu geben, arbeitet Martinelli derzeit an einem Faltblatt. Dies hatte Stadtrat Werner Ach bei der Ortseinsicht mit dem Bauausschuss so vorgeschlagen. In dem bebilderten Faltblatt sind alle denkbaren Arten der Bestattung im Gerolzhöfer Friedhof erklärt.

    Unter „Urnenhain“ steht zum Beispiel zu lesen, dass eine Tafel oder eine Stele vorgeschrieben ist, dort „keine Möglichkeit einer gärtnerischen Gestaltung“ gegeben ist und keine Gegenstände abgelegt werden dürfen. Bei der „Urnenwand“ wird darauf hingewiesen, dass dort keine Schalen, Laternen oder sonstige Gegenstände stehen dürfen. Jutta Martinelli rät, sich schon jetzt mit diesen verschiedenen Varianten zu beschäftigen – und nicht erst im Stress nach einem Todesfall.

    Kulante Regelung

    Eines macht sie aber auch deutlich: Direkt nach einer Bestattung, an Allerheiligen oder an bestimmten Erinnerungstagen werde man sicher ein Auge zudrücken, sollte im Hain oder an der Urnenwand vorübergehend Blumenschmuck niedergelegt werden. „Er muss aber halt wieder weg, wenn er verwelkt und unansehnlich geworden ist.“

    In Sachen Friedhof gibt es übrigens noch etwas Neues: Die Stadt plant, einen kleinen Friedwald einzurichten. Laut Stadtbaumeister Pauluhn soll dazu der Bereich im neuen Friedhof ganz hinten am Ausgang zur Kaplan-Jäger-Straße hergenommen werden. Da die Zahl der Bestattungen in Särgen immer mehr zurückgehe, werde man diesen Bereich für Erdbestattungen wohl nicht mehr brauchen und stattdessen für diese neue Art der letzten Ruhe nutzen. Allerdings sei dies erst eine „erste Idee“.

    Die aktuelle Friedhofsatzung der Stadt Gerolzhofen zum Nachlesen gibt es hier.

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