(kör) Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist die Luft an den Sozialgerichten deutlich rauer geworden. Das gilt auch für das Bayerische Landessozialgericht, das in Schweinfurt vor 15 Jahren seine einzige Zweigstelle eingerichtet hat. Ein Teil der Kläger kommt aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Dass heutzutage ein Richter beschimpft oder gar bedroht wird, kommt immer wieder einmal vor.
Davon kann Elisabeth Mette ein Lied singen. Seit 15 Monaten ist sie Vorsitzende eines der sechs in Schweinfurt beheimateten Senate. Zum Jahreswechsel hat sie von Anton Rubenbauer die Leitung der Zweigstelle übernommen und sich am Mittwoch im Rathaus bei Oberbürgermeisterin Gudrun Grieser vorgestellt.
Mit dabei: Anton Rubenbauer und der Präsident des Landessozialgerichtes Klaus Brödl, der von Beginn an eng mit Schweinfurt verbunden ist und noch einmal bestärkte, dass die Verlagerung eines Teiles des Gerichtes nach Schweinfurt im Zuge der Strukturreformen in den 90er Jahren richtig war. Damals wollte der Freistaat die kriselnde Stadt Schweinfurt stärken und ein politisches Zeichen setzen. Den bis dahin in München konzentrierten Richtern gefiel das zunächst gar nicht, inzwischen stammt der überwiegende Teil der 13 Richter, die die fränkischen Fälle in zweiter Instanz bearbeiten, selbst aus Franken. „Das ist gut so“, sagt Brödl und kündigt wegen der Zunahme der Fälle eine weitere Richterstelle für Schweinfurt an. Hier werde sehr gute Arbeit geleistet, sagte Brödl.
Die sechs Senate, bestehend aus jeweils drei Berufsrichtern in unterschiedlicher Zusammensetzung und zwei ehrenamtlichen Richtern, behandeln in zweiter Instanz vor allem Klagen gegen die Renten- und Unfallversicherung und immer öfter gegen Entscheidungen in Hartz-IV-Verfahren.
Die sieben Sozialgerichte in Bayern werden pro Jahr mit 50 000 Fällen konfrontiert, mit steigender Tendenz. 5000 gehen in die zweite Instanz, von denen 2000 in Schweinfurt landen.
In 28 Prozent erhalten die Kläger Recht. Das mag nach viel klingen. Wenn man aber berücksichtigt, dass jährlich viele Millionen Rentenbescheide verschickt werden, gehe es nur um Promillezahlen, „um die Spitze des Eisbergs“, sagt Brödl. Dass es gerade in der Hartz-IV-Gesetzgebung viele Klagen gebe und vor allem zunächst gegeben habe, habe mit der neuen Materie zu tun gehabt, berichtet Mette. In den meisten Fällen gehe es nicht um Verstöße gegen materielles Recht, sondern um Formfehler. Die Behörden seien jedoch, nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung, auf einem guten Weg, diese Verfahrensfehler zu reduzieren.
Die Laufzeiten der Verfahren nennt Brödl kurz. 12 bis 13 Monate über alle Fälle betrachtet, sei der Durchschnitt. Bei Hartz IV versuche man, viel schneller zu entscheiden, da die Menschen auf das Geld dringend angewiesen seien. 1,6 Monate in erster Instanz, 2,4 Monate in zweiter seien hier der Durchschnitt.