„Als ich heute Morgen gegen 6.20 Uhr mit den Hunden auf einem Feldweg hinter Obbach spazieren ging, sah ich im Halbdunkel aus der Ferne ein Auto, wie es an einem Misthaufen 200 Meter vom Ort entfernt etwas ablud. Als ich einige Zeit später an der Stelle vorbei kam, entdeckt ich, dass diese Person dort tatsächlich Zwergkaninchen ausgesetzt hat. Mir ist es gelungen, die Tiere einzufangen. Es sind zwei schwarze, erst wenige Wochen alte Stehohrkaninchen.“
So berichtet es Raffaela Göhrig in einer E-Mail an diese Zeitung. „Wie verantwortungslos können Menschen sein“, fragt sie, Tiere, die ihres Schutzes bedürfen, einfach „an einem Misthaufen abzuladen.“ Und: „In unserer konsumkranken Wegwerfgesellschaft werden fühlende Individuen wie Abfall entsorgt.“ Die 31-Jährige lief, als sie die verängstigten Kaninchen sah, schnell nach Hause, fuhr mit ihrem Wagen und einer Transportbox zum Misthaufen.
Dort gelang es Raffaela Göhrig, die „wenige Wochen alten Stehohrkaninchen“ einzufangen. Jetzt sind sie bei ihr in Gewahrsam, ducken sich eng aneinander in ihrer Kiste mit Streu und Heu. „Klar, sie sind noch sehr ängstlich, aber doch munter wohl genährt, in keinem schlechten Zustand.“ Die 31-Jährige kann das wohl beurteilen, sie hält selbst Kaninchen in ihrem Haus mit Garten.
Hat sie erkannt, wer die Tiere ausgesetzt hat? „Nein“, sagt sie, es war doch noch recht dunkel, ich war zu weit weg. Das Auto war wahrscheinlich ein Kombi, silberfarben, mit Anhänger. Das Kennzeichen hat die Spaziergängerin nicht erkannt und zu dem Zeitpunkt, als mit dem Mischlingshunden Toto und Basti unterwegs war, dies auch gar nicht für wichtig erachtet. Sie wusste ja noch nicht, dass sich hier möglicherweise jemand seiner Zwergkaninchen entledigt. Raffaela Göhrig wird Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Denn: „Das Aussetzen von Tieren, auch wenn es nur Kaninchen sind, ist kein Kavaliersdelikt.“
Das ist richtig: Gemäß Paragraf 3, Absatz 3 verbietet es das Tierschutzgesetz, „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“. Ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 25 000 Euro Geldbuße geahndet werden.
Nun hat die Finderin der zwei kleinen schwarzen Langohren bereits Kaninchen und würden diese in liebevolle Hände abgeben, aber wirklich nur an Menschen, die sie gut behandeln und artgerecht halten. „Auf keinen Fall Käfighaltung“, sagt Raffaela Göhrig, „im Zweifelsfall dürfen sie auch bei mit groß werden.“ Wer den kleinen schwarzen Stehohrkaninchen ein gutes Zuhause bieten kann und will, kann sich direkt mit Raffaela Göhrig in Verbindung setzen unter Tel. (0 97 26) 90 50 87.