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Werneck: Werneck wartet bei der Grundsteuer die Entwicklung ab

Werneck

Werneck wartet bei der Grundsteuer die Entwicklung ab

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    Die Marktgemeinde Werneck dreht derzeit an den Stellschrauben ihrer Finanzpolitik. Es gab Kampfabstimmungen im Gemeinderat, als es um die Umsetzung der Grundsteuerreform und die Höhe der Hebesätze ab 2025 ging.

    Das bisherige Besteuerungsverfahren gilt als verfassungswidrig. Die anhand historischer Stichtage festgelegten Einheitswerte der Grundstücke stammen aus der Nachkriegszeit und sind veraltet.

    In Bayern wird nun ein "wertunabhängiges Flächenmodell" angewandt. Die Finanzämter legen neue Messbeträge fest, die wiederum mit den künftigen Hebesätzen der Gemeinden verrechnet werden. Bei der Grundsteuer A (auf land- und forstwirtschaftliche Flächen) werden die bisherigen 135.000 Euro Einnahmen der Marktgemeinde etwas sinken, laut Hochrechnung.

    Der Hebesatz liegt derzeit bei 330 Prozent, erst bei einer Erhöhung auf 430 Prozent würden die Einnahmen stabil bleiben. Nur 85 Prozent der Messbetragsbescheide liegen vor. Bei der Grundsteuer B sind es mehr als 90 Prozent.

    Laut Hochrechnung würde Werneck hier rund 1,6 Millionen Euro statt bisher eine Million Euro einnehmen, falls der Hebesatz 2025 unverändert bei 330 Prozent bleibt.

    Der Staat wünscht sich Aufkommensneutralität: Bei den Gemeinden sollen möglichst keine Mehreinnahmen durch die reformierten Grundsteuern erzielt werden. Für einzelne Steuerzahler kann es durchaus teurer oder günstiger werden. Dann gibt es noch den Nivellierungshebesatz, auf den der Finanzausschuss verweist: Den landesweiten Richtwert, an dem sich Kommunen orientieren sollen, um nicht durch "Unterbesteuerung" ihrer Bürger staatliche Fördergelder zu gefährden.

    Dieser Wert liegt bei 310 Prozent. Würde er bei der Grundsteuer B angewandt, würde die Marktgemeinde künftig 1,5 Millionen Euro einnehmen. Gleichzeitig wird im Rathaus darauf hingewiesen, dass es die letzte Steuererhöhung 2006 gegeben hat.

    Nicht aufkommensneutral

    Gemeinderat Steffen Rumpel hegte Zweifel, inwieweit der Nivellierungshebesatz Bestand haben wird. Wenn der Markt mit dem höheren Hebesatz eine Million Euro eingenommen habe und nun trotz Senkung mit 1,5 Millionen Euro Einnahmen rechne, sei dies nicht aufkommensneutral. Es bräuchte andere Hebesätze. Erich Eichelmann sah es ähnlich.

    Bürgermeister Sebastian Hauck verwies auf das ähnliche Vorgehen anderer Kommunen. Es werde eine Fehlerquote bei den Bescheiden geben, man müsse die Entwicklung abwarten. "Wir haben über viele Jahre nicht angehoben, und das war ein Fehler", sagte Stephan Schäflein mit Blick auf die Inflationsbereinigung. Die Gemeinde müsse hohe Ausgaben bewältigen. Die Hebesätze würden sich in Zukunft wieder einpendeln.

    "Das Geld verschwindet nicht in einem Säckel", meinte Peter Kraus, es käme der Bevölkerung zu Gute: "Wir haben nicht den Taschenspielertrick gemacht, erst zu erhöhen und dann wieder zu senken."

    Für Norbert Dotzel liegt die untere Grenze bei 310 Prozent. Peter Kamm stellte fest, dass man 2026 wieder korrigieren könne. Johannes Weiß sprach sich dafür aus, die Hebesätze zu belassen, mit Blick auf Preisentwicklung und Inflation: "Es wird auch nicht die Mehrwertsteuer gesenkt, nur weil das Brötchen teurer wird."

    Schraudenbach gleich bewertet wie München

    Das Verfassungsgericht habe entschieden, dass die bisherige Regelung nicht fair gewesen sei. Wer heute mehr zahle, habe früher quasi zu wenig gezahlt, so Weiß. Es könne nicht sein, dass ein Hofgrundstück in Schraudenbach gleich bewertet werde wie eines bei München, widersprach Steffen Rumpel.

    Bei der Grundsteuer B wurde ein Hebesatz von 300 Prozent mit 5:17 Stimmen abgelehnt, ebenso die Variante 310 Prozent (8:14 Stimmen). Mit 13:9 Stimmen beschloss der Rat, den Hebesatz bei 330 Prozent zu belassen.

    Auch die Grundsteuer A bleibt bei 330 Prozent (15 zu sieben Stimmen). Hier waren 350 Prozent angedacht. Die Satzung erntete vier Gegenstimmen. Liegt der Messbetrag unter 1,50 Euro, gibt es keine Grundsteuerveranlagung.

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