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Wasserlosen: Windkraftgebiet westlich von Obbach wird für Investoren wieder interessant

Wasserlosen

Windkraftgebiet westlich von Obbach wird für Investoren wieder interessant

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    Dieses Windrad bei Kaisten wird bald einen Nachbarn erhalten, ein Windrad, errichtet von Mainova, einer Tochter der Stadtwerke Frankfurt. Auch das Vorranggebiet WK 12 zwischen Greßthal und Rütschenhausen ist wieder im Fokus von Projektierern.
    Dieses Windrad bei Kaisten wird bald einen Nachbarn erhalten, ein Windrad, errichtet von Mainova, einer Tochter der Stadtwerke Frankfurt. Auch das Vorranggebiet WK 12 zwischen Greßthal und Rütschenhausen ist wieder im Fokus von Projektierern. Foto: Silvia Eidel

    Das Interesse am Windkraft-Vorranggebiet WK 12 "Westlich Obbach" zwischen Greßthal, Rütschenhausen und Obbach, zum größten Teil auf Gemarkung der Gemeinde Wasserlosen, steigt wieder. Die Pläne der Bundesregierung, die eine allgemeine Privilegierung von Windrädern vorsehen, rufen jetzt wieder Investoren auf den Plan.

    Aktuell versuchen Vertreter des Projektentwicklungsunternehmens ABO Wind mit Sitz in Wiesbaden, sich bei den Landwirten in dem Bereich südlich der Verbindungsstraße Obbach-Greßthal die Flächen vertraglich zu sichern. Weshalb die Euerbacher Bürgermeisterin Simone Seufert und ihr Wasserlöser Kollege Anton Gößmann bei einem Termin die betroffenen Grundbesitzer baten, nicht voreilig zu unterschreiben.

    "ABO Wind ist nur ein Investor, der die Anlage baut und dann weiterverkauft, aber nicht selbst betreibt", sagte Gößmann auf Anfrage der Redaktion. "Wenn die Windkraft privilegiert werden soll, wären wir aber froh, wenn sich ein lokaler Stromversorger wie die ÜZ mit der Gemeinde und den Bürgern engagieren würde. Das ist besser als ein anonymer Investor."

    Die 10H-Regel könnte gekippt werden

    Bekanntlich plant die Bundesregierung, für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorzugeben. Bis 2026 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Wenn die Ausbauziele in einzelnen Bundesländern nicht eingehalten werden, sollen dort bestehende Abstandsregelungen zu Wohnsiedlungen hinfällig sein – also auch die 10H-Regel in Bayern. Zudem sollen auch durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz mehr Windräder möglich werden.

    Der Gemeinderat Wasserlosen hatte bereits 2004 im Flächennutzungsplan geeignete Flächen für Windkraft im Gemeindegebiet ausgewiesen. Von damals 27 untersuchten Flächen war nur eines bei Kaisten übrig geblieben, dort stehen heute zwei Anlagen in der Gemarkung, eine dritte ist aktuell genehmigt, für Mainova, eine Tochter der Stadtwerke Frankfurt. Weitere Windräder gibt es bereits in der Nähe. Damals waren bei der Untersuchung für Wasserlosen acht Flächen wegen eines zu geringen Abstands zur Wohnbebauung ausgeschieden, bei 18 hatten Träger öffentlicher Belange Einwände.

    Im Regionalplan Main-Rhön war 2014 aber auch das Vorranggebiet nordöstlich von Rütschenhausen – damals WK 24, nach der Umbenennung WK 12 – als geeignet ausgewiesen worden. Denn nach dem Wegzug der amerikanischen Truppen musste der Bereich nicht mehr als Tiefflugschneise freigehalten werden, diesbezügliche Einwände fielen also weg. ABO Wind beantragte zunächst drei Windräder dort und erhielt dafür auch vom Landratsamt einen Vorbescheid zur Genehmigung.

    Dann sollten es aus Wirtschaftlichkeitsgründen zwei Räder mehr werden, die allerdings auf Waldgrund der Gemeinde stehen sollten. Vor allem aufgrund des großen Protests in Rütschenhausen, von dem das südlichste Windrad 1050 Meter entfernt gewesen wäre, stellte sich der Gemeinderat gegen diesen Plan. Von Greßthal wäre der Windpark 1100 Meter, von Obbach 1275 und von Sömmersdorf 1250 Meter entfernt gewesen. Aufgrund der kurz darauf, im November 2014, erlassenen bayerischen 10H-Regel kam es schließlich nicht zur Genehmigung.

    Die Gemeinde werde jetzt auf jeden Fall in Kontakt mit der ÜZ bleiben, sagte Bürgermeister Gößmann. Problematisch sei es, wenn einer der privaten Grundbesitzer "weich werde" und bei den Projektierern unterschreibe. Was den Fall der 10H-Regel anbelange, so sei dies bis jetzt nur eine politische Absichtserklärung, meinte Gößmann. Zudem gebe es auch rechtliche Fristen. "Die Weichen werden wohl erst 2023 gestellt".

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