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SCHWEINFURT: Wirbel um Mieter der „Be Fit“-Räume

SCHWEINFURT

Wirbel um Mieter der „Be Fit“-Räume

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    Streit und Verwirrung um Mietrecht und -Rückstände: Die Fitness-Studio-Kette „Be Fit“ sieht sich nach wie vor als rechtmäßiger Mieter der Räume im Rückert-Zentrum an, während die Hauseigentümer diese Räume als rechtswirksam gekündigt betrachten und bereits einen anderen Mieter installiert haben.
    Streit und Verwirrung um Mietrecht und -Rückstände: Die Fitness-Studio-Kette „Be Fit“ sieht sich nach wie vor als rechtmäßiger Mieter der Räume im Rückert-Zentrum an, während die Hauseigentümer diese Räume als rechtswirksam gekündigt betrachten und bereits einen anderen Mieter installiert haben. Foto: Foto: Waltraud Fuchs-Mauder

    Plötzlich gibt es angeblich einen anderen Betreiber des Fitness-Studios im zweiten Stock des Rückert-Zentrums Am Oberen Marienbach 1. Die Eigentümer des Zentrums verkünden auf großflächigen Plakaten, dass ihr Mieter „Be Fit“ gekündigt ist. „Be Fit“-Mitarbeiter fordern die eigenen Mitglieder auf, ihren Vertrag zu kündigen und einen neuen bei einer „Rückert-Centrum GmbH“ zu unterschreiben. „Be Fit“ holt sich das Studio – an dem die Schlösser ausgewechselt sind – mit Einstweiliger Verfügung des Landgerichts zurück und erteilt zwei Mitarbeitern Hausverbot.

    Über 1500 „Be Fit“-Mitglieder in Schweinfurt und Umgebung haben jüngst eigenartige Post bekommen: „Wie wir zu unserer Überraschung und zu unserem Entsetzen festgestellt haben, wurden unsere Geschäftsräumlichkeiten unerlaubterweise umgebaut und umgestaltet und mit anderem Geschäftsnamen versehen, so dass der Eindruck erweckt werden soll, wir würden Euch nicht mehr zur Verfügung stehen“, heißt es im Brief an die Mitglieder. Nach wie vor sei „Be Fit“ der Mieter und niemand anderer berechtigt, dieses Fitness-Studio zu betreiben.

    Da hat mancher Fitness-Freund eine andere Wahrnehmung. Mitgliedern sei beim Besuch des Centers aufgefordert worden, zu kündigen und gleich einen neuen Vertrag mit den gleichen Bedingungen zu unterschreiben. Als neuer Anbieter fungiert auf dem Vertragsformular eine „Rückert-Centrum GmbH“.

    „Be Fit“ darf weiter in die Räume

    Dagegen ist Michael Hüther, Generalbevollmächtigter der im Saarland ansässigen „Be Fit“-Kette, gerichtlich vorgegangen. Eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Schweinfurt gibt ihm das Recht, ungeachtet von Auseinandersetzungen um Mietzahlungen weiterhin die Räume des „Be Fit“-Studios zu betreten und sein Geschäft dort zu betreiben. Die Vermieter und Hauseigentümer – die „Saal & Sauer GbR“ – darf ihm das nicht verwehren bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monaten Haft.

    Derzeit ist Hüther vor Ort in Schweinfurt und versichert den Mitgliedern, dass es mit „Be Fit“ weitergeht und nicht mit einer „Rückert-Center GmbH“. Mindestens drei Angestellte hätten sich am „Umfirmieren“ der Verträge beteiligt, zwei habe er Hausverbot erteilt, als er jüngst mit Hilfe einer Gerichtsvollzieherin die Räume betreten habe.

    Möglichst verkürzen wollen dagegen die Vermieter, Manfred Saal und Ralf Sauer, den weiteren Aufenthalt der „Be Fit“-Kette in ihren Räumen. Grund: Nur dreimal sei in den 26 Monaten der Mietzeit die Miete pünktlich gezahlt worden. Abzüglich einer Zahlung vom 2. Juli beliefen sich die Außenstände an Miet- und Nebenkosten noch immer auf 90 000 Euro, so Sauer. Zum 31. März habe man deshalb vom vertragsgemäßen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, das bei mehr als zweimonatigem Mietrückstand greife und eine Kündigung ausgesprochen, der nicht widersprochen worden sei. Im April, Mai und Juni habe man mehrfach schriftlich wie mündlich um Räumung gebeten. Aber nichts sei geschehen.

    Eigentümer klagen auf Räumung

    Jetzt wollen die Hauseigentümer klare Verhältnisse: „Wir haben über unsere Anwälte Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt und gleichzeitig Räumungs- sowie Zahlungsklage erhoben“, sagt Sauer. Für ihn und seinen Partner ist „Be Fit“ rechtmäßig gekündigt worden. Das Schloss des Studios habe er vorsorglich austauschen lassen, um sein Vermieterpfandrecht zu schützen.

    Bei allem Streit ums Geld: Rätselhaft ist, wer sich hinter dem neuen Mieter der „Saal & Sauer GbR“, der „Rückert-Center GmbH“ verbirgt. Die Vermieter verraten es nicht, und im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt ist bisher keine Eintragung dieses Namens bekannt, heißt es auf Anfrage. Unter diesem Namen wurden aber offenbar Neuverträge mit „Be Fit“-Kunden abgeschlossen und auch Wände, die vorher sandgelb waren, im frischen Apfelgrün gestrichen . Eine auch tätliche Auseinandersetzung im Studio schon letzte Woche wegen Streit ums Pfandrecht ist polizeibekannt. Wer wozu berechtigt ist oder war, werden Gerichte zu klären haben. Spannend bleibt einstweilen, unter welchem Betreiber die Fitness-Willigen dort langfristig schwitzen dürfen.

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