Bald werden sie wieder losziehen, die Plakatierer für ihre eigene gute Sache. Denn im März 2014 ist Stadtratswahl. Aber: Die Parteien und Gruppierungen haben sich im Wahlkampf um die 20 Sitze im Stadtrat an klare Regeln zu halten. Verwaltungsleiter Johannes Lang erläuterte am Montag im Stadtrat auf Bitten von Thomas Vizl die geltenden Vereinbarungen zum Plakatieren und Auslegen und Verteilen von Info-Material zur Stadtratswahl 2014.
So ist es nicht gestattet, ab drei Monate vor der Wahl an Gebäuden oder auf Grundstücken von städtischen Einrichtungen Wahlwerbung zu betreiben. Gleiches gilt für das Gerolzhöfer Amtsblatt oder die Internet-Seiten der Stadt.
Das Anlehnen von Wahlwerbung an Verkehrszeichen an Kreis- und Staatsstraßen wird geduldet, nicht jedoch das Befestigen. Plakate dürfen auch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. So sagt es eine Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums vom 13. Februar 2013.
An den städtischen Grünanlagen sind dagegen Plakatständer erlaubt, ebenso auf städtischen Straßen und Gehwegen, wieder mit der Einschränkung, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Erlaubt ist auch das Verteilen von Wahlwerbung auf städtischen Straßen. Nicht geduldet wird aber das Aufkleben von Wahlwerbung auf Verkehrsschilder.
Für Wahlveranstaltungen grundsätzlich tabu ist das Alte Rathaus. Das hat sich der Stadtrat selbst auferlegt. Laut Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen gilt das auch für das Verwaltungsgebäude in der Brunnengasse.