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Werneck: Wohnungsbau contra Naturschutz in Werneck: Darf ein Bauherr ein Biotop zerstören?

Werneck

Wohnungsbau contra Naturschutz in Werneck: Darf ein Bauherr ein Biotop zerstören?

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    In seinem Garten an der Julius-Echter-Straße in Werneck möchte ein Bauherr ein Mietshaus errichten. Doch das Gelände gilt als gesetzlich geschütztes Biotop.
    In seinem Garten an der Julius-Echter-Straße in Werneck möchte ein Bauherr ein Mietshaus errichten. Doch das Gelände gilt als gesetzlich geschütztes Biotop. Foto: Silvia Eidel

    Innen- vor Außenentwicklung lautet der Grundsatz, um Neubaugebiete zu vermeiden, dem Flächenfraß entgegen zu wirken und die Altorte zu beleben. Aber auch bei Bauvorhaben im Innern müssen rechtliche Belange berücksichtigt werden – auch die des Naturschutzes. Dass es dabei zur Kollision zweier durchaus hehrer Ziele kommen kann, zeigt der Plan des Werneckers Peter Vanselow. Er möchte auf seinem Gartengrundstück im Innenort von Werneck ein Acht-Parteien-Haus bauen. Die Wohnungen sollen vermietet werden.

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