Im Landkreis Schweinfurt entscheiden rund 200 Jagdgenossenschaften über die Ausübung der Jagd. In der Regel vergeben die Grundholden, also die Grundbesitzer in der Gemarkung, gegen Pachtzins das Jagdrecht auf ihrer Fläche. Interessant bei der Wahl eines Jagdpächters ist, dass eine "qualifizierte Mehrheit" den Ausschlag gibt, wenn mehrere Personen sich um die zu verpachtende Jagd bewerben, so die Auskunft von Horst Hanselmann, Leiter Arbeitsbereich Naturschutzrecht/Jagdwesen am Landratsamt Schweinfurt. Demnach muss eine Entscheidung für einen Jagdpächter nach Stimmenmehrheit erfolgen. Jedoch muss damit verbunden auch eine Mehrheit an Besitzfläche gegeben sein.
Schonungen