(hl) „Generell kann man sagen, je größer und professioneller eine Zeitarbeitsfirma ist, desto besser ist das für den Arbeitnehmer.“ Diese Position vertritt Peter Kippes, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Schweinfurt. Seine Gewerkschaft hat sich besonders in diesem Jahr mit zahlreichen Kampagnen gegen die Zeit- oder Leiharbeit profiliert. In Schweinfurt allerdings spiele diese Form der Unterbeschäftigung dank starker Betriebsräte bei den Metallern kaum eine Rolle.
Namhafte Leiharbeitsfirmen sind in der Regel im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen; sie unterliegen damit für ihre Beschäftigten einem Tarifvertrag, der hauptsächlich mit der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen wurde. Seit dem 1. November 2011 gelten in der einfachsten Tätigkeitsgruppe (Arbeiten mit kurzer Anleitzeit) damit Stundenlöhne von 7,89 Euro (West-) bzw. 7,01 Euro (Ostdeutschland). Für den 1. November 2012 wurde bereits eine weitere Erhöhung vereinbart (8,19 Euro West/7,50 Euro Ost).
Nach Angaben des BAP arbeiten rund drei Viertel aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland nach diesem mit dem DGB vereinbarten Tarifvertrag. Der andere Teil der Verbandsmitglieder nutzt die Möglichkeit, auf eine Tarifvereinbarung mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) zurückzugreifen. Diese sind aus Sicht von Zeitarbeitskritikern allerdings nichtig, da sie von nicht tarifberechtigten christlichen Gewerkschaften unterschrieben wurden. Bezug genommen wird hier auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die christliche Gewerkschaft CGZP für tarifunfähig erklärt hatte.
Auf seiner Internetseite betont der BAP, dass „begehrte Spezialisten“ (Ingenieure, IT-Fachkräfte) bisweilen „80 000 Euro und mehr“ bei Personaldienstleistern verdienen könnten. „Je höher die Qualifikation, desto geringer sind die Unterschiede zum Tarif des Kundenunternehmens“, heißt es; zudem seien Zeitarbeiter vor ihrer Beschäftigung beim Personaldienstleister in der Regel ohne Anstellungsverhältnis gewesen, müssten sich also nicht mit dem Lohn des Kollegen, sondern mit dem zuvor bezogenen Arbeitslosengeld oder Hartz IV vergleichen lassen.
BAP-Mitglieder sind in der Stadt Schweinfurt Adecco, Fürst, Hofmann, Job AG, Manpower und TUJA. Diese Betriebe gehörten früher schon dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) an, der gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) im BAP aufgegangen ist. Die umstrittenen Tarifverträge mit christlichen Gewerkschaften waren ein „Mitbringsel“ des AMP in diese Ehe; dieser Verband führt auch keine öffentlichen Mitgliedslisten. Alternativ zum BAP gibt es noch den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), dem überwiegend kleine und mittelständische Personaldienstleister angehören.