Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Schweinfurt hat den 22-jährigen Angeklagten aus Bad Kissingen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 16-Jährigen im Zustand der Widerstandsunfähigkeit (wir berichteten) freigesprochen. Das Urteil des Schöffengerichts Bad Kissingen, das ihn drei Jahre hinter Gitter schicken wollte, hat die Berufungsinstanz aufgehoben.
SCHWEINFURT