Ein Taxifahrer aus dem Landkreis fährt zwei Kundinnen regelmäßig zur ambulanten Krebstherapie ins Krankenhaus. Beide haben dafür entsprechende Verordnungen des Arztes erhalten. Die älteren Patientinnen müssen für die Behandlung zweimal die Woche für eine Dauer von acht bis zehn Wochen ins Krankenhaus und wieder zurück gefahren werden.
Zu diesen Fahrten müssen sie einen vorgeschriebenen Eigenanteil zuzahlen: fünf bis maximal zehn Euro je einfache Fahrt etwa verlangt die AOK von ihren Versicherten. Bei einer Serienbehandlung mit 50 Arztbesuchen zum Beispiel können auf diese Weise 500 Euro Eigenanteil zusammenkommen, wenn nicht vorher die individuelle Belastungsgrenze überschritten wird. Die liegt zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke – etwa Chemo-, Bestrahlungs- und Dialysepatienten – ist es nur ein Prozent vom Brutto.
Belastungsgrenze
In die Belastungsberechnung fließen alle Zuzahlungen ein, wie Quartals- und Rezeptgebühren, Anteile bei stationären Krankenhausaufenthalten, Kuren, Massagen etc.
Eine andere Kundin des Taxifahrers aus dem Landkreis, bei der Techniker Krankenkasse versichert, zahlt für die gleiche Serie Krankenfahrten nur zehn Euro: fünf Euro für die erste Hin- und fünf Euro für die letzte Rückfahrt. So verführen außer der AOK alle Kassen, sagt auf Anfrage der Vorstand der Schweinfurter Taxigenossenschaft, Klaus Gerstner. Bei 30 Prozent der Krankenfahrten würden AOK-Versicherte transportiert – mit Abstand die meisten Kunden einer Kasse.
Wie kommt diese unterschiedliche Behandlung beim Zuzahlen zustande? Die Kassen legen eine 2003 getroffene Absprache offenbar unterschiedlich aus. Schweinfurts AOK-Direktor Wilfried Dusel liest diese so, dass die gesetzliche Zuzahlung (bis zum Erreichen der Belastungsgrenze) für jede einzelne Fahrt fällig ist.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes mache die AOK keine Ausnahmen. Der stellvertretende Leiter der TK Schweinfurt, Rudolf Schwab, sagt: „Wenn mit einer ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie eine stationäre Behandlung vermieden wird, was im Regelfall so ist, verlangen wir die Zuzahlung nur für die erste Hin- und die letzte Rückfahrt der kompletten Serie.“
Diese Rechtsauffassung der Techniker, sieht Schwab durch die Vereinbarung der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 26. November 2003 gedeckt. Er wisse aber, dass die Zuzahlungen in diesen Fällen unterschiedlich gehandhabt würden. Bei Dialysefahrten etwa verlange auch die TK Zuzahlung für jede einfache Krankenfahrt, ebenso bei Chemo- und Bestrahlungsfahrten, wenn diese eine stationäre Aufnahme nicht ersetzen. Die unterschiedliche Handhabung bestätigt auch das „Unternehmer-Merkblatt für die Taxi- und Mietwagen-Krankenfahrten“.
Fahrten im Internet versteigert
Was Gerstner und seinen Kollegen recht sauer aufstößt, ist, dass die AOK Dialysefahrten inzwischen im Internet versteigert – an den billigsten Fahrer. „Da leidet die Qualität nachweislich“, sagt er. Die Patienten, die es schwer genug hätten, müssten mit wechselnden Fahrern rechnen, teils auch mit unpünktlichen.
Nicht so bei der Schweinfurter Taxigenossenschaft mit ihren 64 angeschlossenen Unternehmern: „Wir haben strenge Auflagen für unsere Mitglieder und verlangen von ihnen Pünktlichkeit und absolute Zuverlässigkeit. Wer sich nicht dran hält, kriegt keine Fahrten mehr.“