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14 Windräder auf der Steinhöhe

Landkreis Würzburg

14 Windräder auf der Steinhöhe

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    Wie von politisch Verantwortlichen und Bürgern befürchtetet, ist eine Beeinträchtigung des Günterslebener Landschaftsbildes durch eine große Anzahl von Windkraftanlagen auf der "Steinhöhe" offenbar nicht aufzuhalten. Denn ob die Anlagen auf Retzstädter, Günterslebener- oder Thüngersheimer Gemarkung stehen, die Bürger von Güntersleben sind in jedem Fall die Hauptbetroffenen.

    Derzeit sind zwei Anlagen auf der "Steinhöhe" in Betrieb, allerdings auf Retzstadter Gemarkung. Weithin sichtbar für jeden Bürger der Gemeinde Güntersleben. Im November hatte der Gemeinderat nahc hitziger Debatte eine Änderung im Flächennutzungsplan beschlossen. Danach sollte die Zahl der Anlagen auf der "Steinhöhe" auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Damals war von sechs Rotoren die Rede, deren Bau bei der Regierung von Unterfranken beantragt worden war.

    Jetzt gibt es offenbar weitere Investoren, die offenbar ebenfalls Interesse an dem Standort haben. Dass irgendwann bis zu 30 Anlagen dort installiert werden, bereitete nicht nur dem Gemeinderat mächtige Bauchschmerzen.

    Im Dezember gelang es Bürger-meister Herbert Struch, die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden Retzstadt, Thüngersheim sowie Vertreter der Unteren Naturschutzbehörden, der Regierung von Unterfranken und der drei Planungsfirmen an einen Tisch zu holen, um die Planungen aufeinander abzustimmen. Mit einem überraschendes Ergebnis.

    Die Sorge, dass in Zukunft ein Windpark mit einer Vielzahl von Anlagen alternative Energie erzeugt, ist nach Stand der Dinge offenbar vom Tisch.

    Zustande gekommen ist ein Kompromiss, so Bürgermeister Struch, der die Interessen der Investoren von Windenergieanlagen berücksichtigt, aber auch der Gemeinde Güntersleben entgegen kommt.

    Vorgesehen ist eine Ausweisung von Sonderbauflächen für Wind-energie auf der "Steinhöhe" in Richtung Südwesten. Geschützte Landschaftsbestandteile sollen ausgespart bleiben. Bis zu sechs Windkraftanlagen sind in den Sonderflächen auf der Gemarkung Güntersleben vorgesehen.

    Stimmt der Gemeinderat diesem Vorschlag zu, so Struch, wird der Projektträger keine weiteren Anlagen außerhalb der Sonderbauflächen planen.

    Rainer Kern, Regierungsdirektor im Sachgebiet Raumordnung der Regierung von Unterfranken , der in beratender Funktion an der Sitzung teilnahm, machte deutlich, dass Windkraft nicht verhindert werden soll. Man wolle die Wahl der Standorte aber im Sinne der Bürger und Gemeinde beeinflussen.

    Windkraftanlagen, so Kern, sind baurechtlich privilegiert und können dort aufgestellt werden, wo öffentliche Belange nicht beein-trächtigt werden. So manches Ratsmitglied zeigte sich überrascht, als Kern auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einging.

    Einfluss kann die Gemeinde nur dann nehmen, wenn sie im Flächennutzungsplan rechtzeitig Flächen bereitstellt. Ein solche Plan gilt als öffentlicher Belange, an den sich auch die Anlagen-Planer halten müssen.

    Hat sich ein Investor erst einmal Grundstücke gesichert und seine Planungen vorgelegt, so der Regierungsvertreter, hat die Gemeinde in der Regel nicht mehr viel mitzubestimmen.

    Den ausgehandelten Kompromiss zwischen den Gemeinden und Investoren, wertete Kern positiv. Zu den bestehenden zwei würden demnach sechs Anlagen in Güntersleben und sechs in den beiden anderen Gemeinden gebaut werden, also insgesamt 14 Stück.

    Ohne Gegenstimme stimmte die Ratsrunde dem ausgehandelten Kompromiss zu. Dementsprechend soll nun der Flächennutzungsplanes geändert werden.

    Während ein Ratsmitglied von einer "Kröte" sprach, die man nun schlucken müsse, dürfen sich die Grundstücksbesitzer freuen. Sie sind als Verpächter von Grund und Boden die einzigen, die direkt davon profitieren. Der Gemeinde und den übrigen Bürgern bleibt das gute Gefühl, dass die Windkraftanlagen saubere Energie produziert wird.

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