Die Razzien gegen die junge Cannabis-Branche "stehen in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft", sagt die unterfränkische Grünen-Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Würzburg-Land) zu den Ergebnissen von Polizeieinsätzen in bayerischen Hanfläden. Diese wurden 2019 auch in Schweinfurt und Würzburg wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln durchsucht. Bei 16 Einsätzen haben insgesamt rund 500 Polizeibeamte Beweise dafür gesucht, dass in den Läden keine erlaubten Hanfprodukte, sondern Drogen verkauft werden. Darüber informierte das Bayerische Innenministerium jetzt auf Anfrage der Grünen.
Wie Innenstaatssektretär Gerhard Eck (CSU) mitteilt, wurden bei den Razzien zwischen März und November 2019 Cannabidiol-Produkte wie Blüten, Öle oder Tee beschlagnahmt. "Größere Mengen" an Haschisch wurden laut Eck in München und an Marihuana in Bamberg gefunden. Zu Anklagen ist es nach zwei von 16 Einsätzen gekommen. Drei Verfahren wurden eingestellt, eines davon gegen die Zahlung einer Geldstrafe. In zwei Fällen wurden Strafbefehle erlassen, in den meisten wird noch ermittelt.
Wann ist der Handel mit Hanfprodukten strafbar?
Laut Betäubungsmittelgesetz ist der Handel mit Cannabisprodukten erlaubt, wenn sie nicht mehr als 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden können. Der Würzburger Fachanwalt für Strafrecht Hans-Jochen Schrepfer weiß aus der gängigen Rechtssprechung, dass der Umgang mit Cannabis strafbar ist, wenn es um eine "konsumfähige Einheit" geht. Damit ist die üblicherweise konsumierbare Menge an berauschendem Wirkstoff gemeint. "Es ist davon auszugehen, dass bei Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent die Strafbarkeit nicht erreicht ist", sagt Schrepfer.
Wie hoch der THC-Gehalt in den im November sicher gestellten Proben ist, kann das Polizeipräsidium Unterfranken immer noch nicht sagen. Auf Anfrage der Redaktion teilt die Pressestelle mit, dass die Laboruntersuchung mittlerweile abgeschlossen ist, aber noch Gutachten fehlen.
53 Beamte bei Razzien in Würzburg und Schweinfurt im Einsatz
Vier Staatsanwälte und 49 Einsatzkräfte der Polizei waren laut dem Bayerischen Innenministerium am 5. November bei der Durchsuchung von Hanfläden in Schweinfurt und Würzburg im Einsatz. Wie berichtet, hat die Polizei diese wegen des mutmaßlichen Handels mit Drogen durchsucht. Eine Anfrage der Grünen-Fraktion des Bayerischen Landtags brachte jetzt Hintergründe ans Tageslicht. Sichergestellt worden seien bei den Razzien Geschäftsunterlagen sowie "Marihuanablüten, die als Tee gekennzeichnet waren" und "Proben anderer Hanf-Produkte".
"53 Beamte im Einsatz, das ist ein enormer personeller und zeitlicher Aufwand für ein paar sichergestellte Hanfblüten im Tee", kritisiert die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, gegenüber dieser Redaktion die Würzburger und Schweinfurter Razzien. Diese seien ein Beispiel für die "restriktive und vorgestrige Drogenpolitik der Söder-Regierung". Als sozialpolitische Sprecherin der Grünen bemängelt Celina, dass "ein mehrmonatiges Ermittlungsverfahren wegen einer mutmaßlich geringfügigen Überschreitung des zulässigen THC-Gehalts" nicht im Sinne der überlasteten Polizei- und Justizbeamten sei.
Während die Polizei in München vor der Durchsuchung in den Hanfläden Proben gekauft hatte und dabei eine Überschreitung des zulässigen THC-Gehaltes um 0,1 Prozent feststellte, war das in Unterfranken anders. Hier hat laut Innenstaatssekretär Eck die Stadt Würzburg Lebensmittelkontrollen durchgeführt und danach Proben der Polizei übergeben.
Die Frage, ob und wie hoch in diesen Proben der zulässige THC-Gehalt überschritten war, beantwortet das Innenministerium nicht. Ebenso wenig die Frage der Grünen, wie andere Bundesländer mit Cannabis-Läden umgehen. Denn viele verfolgen eine liberalere Drogenpolitik als Bayern. Dazu Eck: "Hierzu bestehen kein Erkenntnisse. Im Übrigen bewertet die Staatsregierung das Vorgehen von Behörden anderer Länder nicht."
Körperliche Gewalt und Fesselung
In Würzburg und Schweinfurt gab es nach der Razzia im November Kritik am harten Vorgehen der Polizei. Jetzt erklärt das Innenministerium, dass die private Wohnungstür des Ladeninhabers aufgebrochen und "Zwang gegen Personen in Form von körperlicher Gewalt und Fesselung angewandt" wurde. Bei der Durchsuchung der Wohnung waren auch Kleinkinder anwesend.
Abgeordnete Celina findet das Vorgehen gegen unterfränkische CBD-Geschäfte "völlig überzogen". Ein Blick auf die beschlagnahmten Produkte erwecke den Anschein, als ob die Razzien auf einem Pauschalverdacht gegen die Cannabis-Branche beruhen und junge Unternehmer aus Bayern vertreiben solle. Neben den Grünen fordern SPD, FDP und Linke in Bayern eine liberalere Drogenpolitik.
Legale HanfprodukteCannabidiol-haltigen Produkten wie Hanfölen oder -tees wird eine beruhigende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben. Wenn diese Hanfprodukte nur geringe Mengen – unter 0,2 Prozent des rauscherzeugenden Inhaltsstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten und sie nicht als Rauschmittel missbraucht werden können, darf mit ihnen gehandelt werden. Cannabisprodukte wie Haschisch (Harz der Hanfpflanze) oder Marihuana (Blüten und Blätter) enthalten zwischen vier und 20 Prozent THC. Seit 2017 können in Deutschland Ärzte Patienten Cannabis verschreiben, die zum Beispiel an chronischen Schmerzen oder neurologischen Krankheiten leiden.