Die Regierung von Unterfranken hat für 29 unterfränkische Krankenhäuser die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 27 284 041 Euro als sogenannte Jahrespauschalen für das Jahr 2020 bewilligt. Dies berichtet die Regierung von Unterfranken in einer Pressemitteilung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts. Gesetzliche Grundlagen der staatlichen Förderung sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes und das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG).
Zu den Krankenhäusern mit den größten Pauschalförderbeträgen zählen in Unterfranken der Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt (mit rund 4,84 Millionen Euro), das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau (mit rund 4,14 Millionen Euro), das Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt (mit rund 3,53 Millionen Euro) und das Klinikum Würzburg Mitte (mit rund 3,09 Millionen Euro).
Die Krankenhausträger bewirtschaften die Jahrespauschalen eigenverantwortlich. Die Fördermittel sind zur Wiederbeschaffung und Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und für den kleinen Baubedarf an den Krankenhäusern bestimmt. (kup)