Die Corona-Ampel in Bayern steht weiter auf Rot. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen deshalb sicherstellen, dass in ihren Betrieben die 3G-Regel eingehalten wird, sofern der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Der Testnachweis muss in der Regel zweimal pro Woche erbracht werden. Ausgenommen ist das Personal im Handel, im öffentlichen Personenverkehr und bei der Schülerbeförderung.
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