Die Einstellung sämtlicher Abbrucharbeiten und Verschiebung jeglicher Sprengpläne in Zusammenhang mit dem Rückbau der alten Talbrücke der A3 bei Heidingsfeldfordert jetzt ZfW-Stadtrat Wolfgang Baumann. Baumann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat die Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg Tunnel e.V. (BI) bei ihren Klagen gegen die Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) in Sachen des A3-Ausbaus bei Würzburg vertreten.
Baumann erhebt diese Forderungen in einem Brief an den Präsidenten der ABDN Reinhard Pirner von vergangener Woche und begründet sie wie folgt: Nachdem im Vorfeld der mündlichen Verhandlung der Klage der BI vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig im März 2011 Kritik, auch von Seiten der Stadt Würzburg, an den geplanten Sprengungen der ABDN laut geworden sei, habe die ABDN in der Verhandlung einen Animationsfilm gezeigt.
Über bestehende Pfeiler und auf Hilfspfeilern Stück für Stück verschoben
Darin sei gezeigt worden, dass die bestehenden Fahrbahnen nicht über dem Talgrund abgebaut würden. Vielmehr sollte die Fahrbahn auf Rollen über bestehende Pfeiler und auf Hilfspfeilern Stück für Stück verschoben werden. Die Brückenpfeiler sollten dann zersägt und nicht gesprengt werden, schreibt Baumann. Damit sollte das von der Autobahndirektion im Planfeststellungsplan hervorgehobene Ziel erreicht werden, dass laufende Verkehre auf bestehenden Fahrbahnen und Straßen nicht gefährdet und auch nicht unterbrochen würden. Diese Erklärung der ABDN sei im Protokoll festgehalten worden, daraufhin hätten die Kläger auf Rückfrage des Vorsitzenden Richters zugeben müssen, dass dieser Klagegrund nicht aufrecht erhalten werden könne, weiß Anwalt Baumann.
Im Rathaus war von Sprengungen bis dahin nichts bekannt gewesen
Wie bereits berichtet, hatte Pirner im Herbst vergangenen Jahres einen Brief an Oberbürgermeister Christian Schuchardt geschrieben und ihn informiert, dass es im Zuge des Brückenrückbaus nur noch einen gleichzeitigen Sprengvorgang an drei Pfeilern geben werde, und nicht wie von der ABDN ursprünglich geplant, und von der Regierung von Unterfranken im Planfeststellungsverfahren im Jahr 2014 genehmigt, derer vier. Deshalb müsse auch der Verkehr auf der A3 nur noch einmal angehalten werden. Das hatte zu Unmut im Stadtrat geführt, der sich schlecht informiert fühlte, weil bis dato im Rathaus von Sprengungen nichts bekannt gewesen war.
Weil entgegen der Versicherung der Autobahndirektiondie Stuttgarter Straße und der Schattbergwegunter der Brücke nun doch auch noch für längere Zeit gesperrt seien, und die Anwohner wegen der Sprengung zeitweise ihre Häuser verlassen müssen, wäre aus Sicht Baumanns eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Betroffenen in einem Ergänzungsplanfeststellungsverfahren erforderlich gewesen. Bei der jetzt geplanten Änderung der Vorgehensweise hin zu einer gemeinsamen Sprengung der Pfeiler, wäre dies sogar rechtlich zwingend geboten gewesen, so der Stadtrat.
Deshalb fordert er Pirner auf, das Vorgehen der ABDN in einem gesonderten Verwaltungsverfahren rechtlich prüfen zu lassen und zunächst sämtliche Sprengungen und sonstige Abbrucharbeiten einzustellen, heißt es abschließend.