Würzburg verschärft abermals die Bestimmung zum Alkoholkonsum. Waren bisher innerhalb des "Kleinen Bischofshutes" lediglich Abgabe- und Verkauf von alkoholhaltigen Heißgetränken „to go“ (z. B. Glühwein oder Feuerzangenbowle) verboten, so darf dort ab diesem Donnerstag auch keinerlei Alkohol mehr konsumiert werden.
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