Bund und Länder haben sich jüngst auf die Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar geeinigt. Damit einhergehend soll eine Einschränkung des Bewegungsradius für Personen gelten, die in einem Corona-Hotspot wohnen. Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, so sollen sich diese nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort bewegen dürfen - wenn kein triftiger Grund vorliegt, das Haus zu verlassen.
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