Bis zum 31. Januar 2023 müssen alle, die eine Immobilie, ein Grundstück oder einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Knapp die Hälfte der in Bayern Grundsteuerpflichtigen hat das bereits erledigt. Aus diesen rund drei Millionen Grundsteuererklärungen hat das Bayerische Landesamt für Steuern die Fehler analysiert, die dabei am häufigsten gemacht wurden.
Abgabeschluss 31. Januar: 7 häufige Fehler bei der Grundsteuererklärung und wie Sie diese vermeiden

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