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HÖCHBERG: Abrechnungsverfahren bleibt in Höchberg unverändert

HÖCHBERG

Abrechnungsverfahren bleibt in Höchberg unverändert

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    Seit 1. April gilt die Novelle der kommunalen Abgabeordnung (KAG). Hier ist unter anderem geregelt, wie die Bürger an den Kosten einer Straßensanierung beteiligt werden müssen.

    Die Novelle erlaubt die Wahl der Kommune, ob sie für diese Sanierungen im Ortsgebiet einen wiederkehrenden Beitrag von allen Bürgern einfordert oder bei der vorhabenbezogenen Abrechnung bleibt. 2004 hatte Höchberg die vorhabenbezogene Abrechnung eingeführt. Nun hatte der Gemeinderat zu entscheiden, ob dieses Verfahren weiter angewandt wird. Bisher, so Katja Heilmann-Rath von der Bauverwaltung, seien erst vier Baumaßnahmen nach der Ausbausatzung abgerechnet worden. Es sei noch zu keinerlei Problemen gekommen, auch was die Zahlungsmöglichkeiten einzelner Grundstückseigentümer angeht. „Hier war Höchberg schon immer bürgerfreundlich“.

    Bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen aller Bürger ergeben sich einige Vorteile, wie die gleichmäßigere Verteilung der Kosten und die Vermeidung hoher Einmalbeiträge. Trotzdem rät der Bayerische Gemeindetag bei der alten Regelung zu bleiben. Die Umstellung sei sehr kompliziert, berücksichtige nur die tatsächliche Belastung durch die Maßnahme und wäre für manche Bürger von Nachteil, die zusehen müssten wie sie immer wieder zahlen müssten, aber ihre Straße nicht saniert wird, weil sie noch in gutem Zustand sei.

    Dieser Argumentation schloss sich der Gemeinderat an und beauftragte die Verwaltung eine neue Ausbausatzung zu erstellen, die an die aktuelle Rechtslage angepasst ist. Allerdings bat man zu prüfen, ob die Möglichkeit einer höheren Beteiligung der Gemeinde bei den Ausbaumaßnahmen eingearbeitet werden kann, wie es der Gemeindetag vorschlägt.

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