Der Fall dürfte Studierende aufhorchen lassen: Gilt eine Prüfung als "nicht bestanden", wenn sie handschriftlich als Zweitversuch gekennzeichnet wurde? Zumindest können gravierende Probleme entstehen. Erleben mussten dies zwei junge Frauen aus Würzburg und dem Kreis Mettmann, beide wollen Gymnasial-Lehrerinnen werden.
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