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WÜRZBURG: Ärger über „Knöllchen“ auf Supermarkt-Parkplätzen

WÜRZBURG

Ärger über „Knöllchen“ auf Supermarkt-Parkplätzen

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    Auch auf dem Lidl-Parkplatz in der Schweinfurter Straße warnen Hinweisschilder.
    Auch auf dem Lidl-Parkplatz in der Schweinfurter Straße warnen Hinweisschilder. Foto: Foto: Gisela Schmidt

    Sie sagen von sich, dass sie „Parkraum optimal managen“. Kunden von Supermärkten sind aber stinksauer über die Knöllchen der privaten Parkplatzbewirtschafter.

    Es waren die teuersten Eier, die Martin L. je gekauft hat. Als der 35-Jährige vom Einkaufen im Rewe-Markt in der Frankfurter Straße zu seinem Auto zurück kam, klemmte unter dem Scheibenwischer etwas, was er „Strafzettel“ nennt, was aber rechtlich eine „Vertragsstrafe“ ist. Auf jeden Fall wurde Martin L. aufgefordert, 30 Euro an den Bewirtschafter des privaten Supermarkt-Parkplatzes zu zahlen. Der Grund: Er hatte nicht, wie dort vorgeschrieben, eine eingestellte Parkscheibe auf dem Armaturenbrett ausgelegt.

    Parken ohne Parkscheibe auf privatem Parkplatz

    „Ich war nur ganz kurz in dem Laden“, schimpft der 35-Jährige im Gespräch mit der Redaktion. Das habe er auch dem Parkwächter der privaten „Park & Control“ gesagt, der das Knöllchen „ausgestellt hatte“. Der Mann aber habe ihn nur „sehr unfreundlich“ darauf aufmerksam gemacht, dass das Parken ohne Parkscheibe auf dem privaten Rewe-Parkplatz nun mal so viel kostet.

    Große Hinweisschilder auch auf dem Rewe-Parkplatz in der Frankfurter Straße.
    Große Hinweisschilder auch auf dem Rewe-Parkplatz in der Frankfurter Straße. Foto: Foto: Gisela Schmidt

    Tatsächlich gibt es dort viele Hinweise, dass man hier eine Parkscheibe benutzen muss - und was passiert, wenn man es nicht tut: An beiden Einfahrten steht ein großes Schild mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), an den Zäunen zum benachbarten Fußballplatz hängen mehrere Quadratmeter große Transparente mit der Aufschrift „Parkscheibe nicht vergessen. Falschparker werden mit einer Vertragsstrafe von 30 Euro verwarnt“, vor jeder vierten Parkbucht ist ein Hinweis angebracht: „Privatgelände. Bitte AGB beachten. Mit Parkscheibe max. 90 Minuten.“

    Die erlaubte Parkzeit von einer Stunde überzogen

    Marie S.* hat ähnliche Erfahrungen mit dem privat bewirtschafteten Lidl-Parkplatz in der Schweinfurter Straße gemacht - obwohl sie eine eingestellte Parkscheibe ausgelegt hatte. Beim Einkaufen hatte die 24-Jährige in dem Supermarkt eine Bekannte getroffen - und war mit ihr in ein benachbartes Café gegangen. Als sie zu ihrem Wagen zurück kam, hatte sie die dort erlaubte Parkzeit von einer Stunde um „rund 25 Minuten“ überzogen - und dafür eine „Rechnung“ der „Parkraum Service“ über 15 Euro bekommen.

    Auch auf diesem Privatparkplatz gibt es viele Schilder, die darauf hinweisen, dass die Höchstparkdauer eine Stunde beträgt und das Parken ohne Parkscheibe, auf Behindertenparkplätzen und außerhalb der Geschäftszeiten Vertragsstrafen zwischen 15 und 30 Euro nach sich zieht.

    Am Rewe-Parkplatz Frankfurter Straße warnen auch große Banner vor den Folgen des unberechtigten Parkens.
    Am Rewe-Parkplatz Frankfurter Straße warnen auch große Banner vor den Folgen des unberechtigten Parkens. Foto: Foto: Gisela Schmidt

    Mit der Frage, ob die die privaten Parkplatzbewirtschafter ihre „Preise“ nach eigenem Gutdünken festsetzen dürfen, haben sich schon verschiedene Gerichte beschäftigt. Und sie haben übereinstimmend geurteilt, dass eine Vertragsstrafe dann eine „angemessene Höhe“ hat, wenn sie maximal doppelt so hoch ist wie die Summe, mit der ein Parksünder für denselben Verstoß auf öffentlichem Grund zur Kasse gebeten wird. Einziges „Hintertürchen“: Je nach ihren AGB müssen private Parkplatzbewirtschafter beweisen, dass es wirklich der Fahrzeughalter war, der das Auto verbotswidrig abgestellt hat. Können sie das nicht, muss derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist, die Vertragsstrafe nicht bezahlen.

    Genug Parkraum für Kunden bereitstellen

    Warum Lidl überhaupt Parkflächen überwachen lässt, erklärt Mario Köhler, Pressesprecher des Unternehmens. Das Unternehmen müsse zwischen „Lidl-Kunden und Falschparken differenzieren“, sagt er auf Anfrage der Redaktion. Nur so könne sichergestellt werden, dass den Kunden genügend Parkraum zur Verfügung stehe. Deshalb würden in einigen Filialen, zu denen auch der Markt in der Schweinfurter Straße gehört, die Parkplätze „von einem externen Dienstleister bewirtschaftet“.

    Hier, so Köhler, wiesen Schilder darauf hin, „dass das Parken für Kunden eine Stunde lang kostenfrei ist“. Voraussetzung sei, dass eine eingestellte Parkscheibe gut sichtbar im Auto liege. Bei Überziehung der Parkzeit könne „die Bearbeitungspauschale“ der Parkwächter „bis zu 30 Euro betragen“, warnt Köhler. Allerdings sei es möglich, „die Gebühr zu stornieren“. Dafür müsse der Kunde anhand des Kassenzettels nachweisen, dass sein Einkauf länger als eine Stunde gedauert habe.

    Nicht nur Probleme mit dem Parken haben die Verantwortlichen anscheinend am privaten Rewe-Parkplatz in der Frankfurter Straße.
    Nicht nur Probleme mit dem Parken haben die Verantwortlichen anscheinend am privaten Rewe-Parkplatz in der Frankfurter Straße. Foto: Foto: Gisela Schmidt

    Schriftliche Anfrage der Redaktion nicht beantwortet

    Der Lidl-Pressesprecher betont, „dass die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten“ ausschließlich „durch den Dienstleister“ erfolge. Die Rewe-Pressestelle hat eine schriftliche Anfrage der Redaktion zu diesem Thema nicht beantwortet.

    Marie S. hat die 15 Euro Vertragsstrafe überwiesen. „Es war mein Fehler, die Parkzeit zu überziehen“, sagt sie, „es ist ja deutlich angeschrieben, dass das teuer wird“. Martin L. hat sich bei der Rewe-Zentrale beschwert und ist von dort „an die Leitung des Marktes in der Zellerau verwiesen“ worden. „Da hat man mir angeboten, einen Stornobeleg im Laden abzuholen“, sagt der 35-Jährige. Trotzdem will der 35-Jährige künftig nicht mehr in diesem Rewe-Markt einkaufen. „Bevor ich noch mal vergesse, die Parkscheibe zu benutzen, suche ich mir lieber einen Laden, dessen Parkplatz nicht privat bewirtschaftet wird“, sagt er. (*Namen sind der Redaktion bekannt)

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