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BERGTHEIM: Ärger wegen freilaufender und bellender Hunde

BERGTHEIM

Ärger wegen freilaufender und bellender Hunde

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    Ort des Geschehens: Bürgermeister Konrad Schlier in der Bergtheimer Schulgasse, in der freilaufende und bellende Hunde jüngst für Unmut im Dorf sorgen. Im Hintergrund die Grundschule Bergtheim.
    Ort des Geschehens: Bürgermeister Konrad Schlier in der Bergtheimer Schulgasse, in der freilaufende und bellende Hunde jüngst für Unmut im Dorf sorgen. Im Hintergrund die Grundschule Bergtheim. Foto: Foto: Irene Konrad

    Aufgebrachte Bürger liefen in der Gemeindeverwaltung und bei Gemeinderäten Sturm. Und rund 20 wütende Dorfbewohner machten ihrem Ärger in einer Gemeinderatssitzung Luft. Der Grund: freilaufende und bellende Hunde.

    Mehrmals schickte die Polizeiinspektion Würzburg-Land Beamten und holte sich Hilfe von Hundeführern im Operativen Ergänzungsdienst. Im Gemeindeblatt wurde auf die Anleinpflicht hingewiesen: Flugblätter wurden aufgehängt und Kinder malten Bilder mit der Bitte an die Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen.

    Nicht angeleint und angriffslustig

    „Unsere Kinder trauen sich nicht mehr durch die Schulgasse zur Grundschule und nehmen lieber lange Umwege in Kauf“, warfen besorgte Eltern Bürgermeister Konrad Schlier in der Gemeinderatssitzung vor, „die Sache nicht ernst zu nehmen“. Anwohner Andreas Wagenbrenner legte gar eine genaue Liste mit Daten und Zeugen vor. Da ging es nicht nur um stundenlang andauerndes Bellen. Auch Katzen und Stallhasen seien von freilaufenden Hunden gerissen worden. Dabei seien sie verletzt oder gar getötet worden. Als schließlich ein Kind von einem der Hunde „gezwickt“ worden ist, war das Maß für die Anwohner endgültig voll.

    Bürgermeister Schlier stellte die Fakten klar. In der Schulgasse geht es um zwei verschiedene Probleme mit Hunden. In einem Haus gibt es zwei Hunde, die vor allem durch ihr langes Bellen und Jaulen auffallen. Die Anwohner sprechen von Vernachlässigungen und Ruhestörungen, die sich „nicht länger dulden wollen“.

    In einem anderen Haus waren über Monate vier Hunde mit ihrer Besitzerin „zu Besuch“ in Bergtheim. Diese Hunde waren wohl häufig nicht angeleint und haben, so hieß es in der Sitzung, mit ihrer Angriffslust die Bergtheimer erschreckt. Auch seien sie „plötzlich in den Höfen und Gärten der Nachbarn“ aufgetaucht und hätten dort dann zudem „alles vollgeschissen“.

    Die Hundebesitzerin ist inzwischen mit ihren Hunden wieder abgereist. Weil sie ihren Bekannten aber wohl öfter besucht, hat sie die Gemeinde zur Heimatadresse angeschrieben. Die Verwaltung wies auf die Anleinpflicht aller Hunde im Gemeindegebiet hin und drohte bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße bis zu 1000 Euro an. „Wir konnten erst nach der Amtshilfe durch die Polizei tätig werden“, begründet Bürgermeister Schlier die Rechtslage.

    Sowohl er als auch die Polizeiinspektion raten den Bürger zu Anzeigen. Wenn die Anleinpflicht oder eine Maulkorbpflicht nicht erfüllt wird, wenn Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen vorliegen oder sich jemand bedroht fühlt, müsse man „eine Anzeige machen“. Erst dann könnten die Behörden tätig werden. Wobei im Bergtheimer Fall auf die Beschwerden hin auch ohne Anzeigen vermehrt Beamte in Streifenwagen nach dem Rechten geschaut hätten, so der Bürgermeister.

    „Wir reagieren darauf, wenn wir Anrufe bekommen darüber, dass ein Hund in bedrohlicher Art und Weise auf Personen zugeht oder sich Menschen belastet fühlen“, weist Andreas Zander Vorwürfe zurück, die Polizei würde „nichts tun“. Zander ist Leiter des Operativen Ergänzungsdienstes Würzburg, dem die Hundeführer angegliedert sind. „Wir haben die Mittel der Verwarnung und Geldbuße“, erläutert der Polizist. Notfalls können Hunde ihren Besitzern auch weggenommen werden.

    „Es bleibt ein schwieriges Thema zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern“, weiß Zander davon, dass es im ganzen Landkreis ab und zu ähnlich aufreibende Fälle gibt. Die meisten Hundebesitzer würden sich an die Spielregeln halten, manche leider nicht. Immer sei „eine objektive Prüfung des Einzelfalls“ nötig. Die Ermittlungen in Bergtheim seien jedenfalls am Laufen.

    Verhaltensregeln bei Gefahr

    Zander weist in dem Zusammenhang auf allgemein gültige Verhaltensregeln hin, wenn man einem aggressiven Hund begegnet. Um nicht den Jagdinstinkt des Hundes zu wecken, seien Weglaufen und eigene Aggression der falsche Weg. Zander und die Fachliteratur raten: Nicht in das Revier des Hundes eindringen. Dem Hund nicht in die Augen schauen. Keine schnellen Bewegungen. Langsam und seitlich zum Hund den Rückzug antreten. Wenn ein Biss unvermeidlich erscheint, sollte versucht werden, mit einem Gegenstand das Tier möglichst weit vom Körper wegzuhalten.

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