Von spielenden Kindern hat ein ehemaliger Landwirt im Landkreis Würzburg eine angeblich kaum noch sichtbare Parkplatz-Markierung auf dem Gehsteig vor seinem Haus mit weißer Farbe auffrischen lassen. Dafür wurde er jetzt wegen Amtsanmaßung vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.
Der Privatparkplatz, so der Angeklagte, sei ihm in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts genehmigt worden als Entschädigung dafür, dass ihm bei einer Straßenbaumaßnahme die Gemeinde statt der vereinbarten zehn Quadratmeter 100 Quadratmeter „abgenommen“ hat. Sein Fehler sei damals gewesen, dass er mit dem Deal einverstanden war anstatt dagegen vorzugehen.
Pech für den Angeklagten: Er hat keine Unterlagen dafür, außer der Bestätigung eines pensionierten Polizeibeamten, dass da schon vor langer Zeit von einer Behörde mal ein Privatparkplatz auf dem Gehsteig genehmigt worden sein müsse. Jedenfalls habe man an dort an parkenden Autos keine Strafzettel befestigt.
Weil die Markierung blass geworden war, so der Angeklagte, habe er Ende 2013 den Vorarbeiter des Bauhofs der Gemeinde gebeten, die Linien nachzuziehen. Er mache das nach dem Winter, habe der Mann vom Bauhof gesagt. Im April habe er den Vorarbeiter erneut an die Markierung erinnert und als Antwort bekommen, dass der Bürgermeister den Einsatz mit Farbkübel und Pinsel untersagt habe.
Die Markierung hätten dann im Frühjahr Kinder übernommen, die „wie so oft“ den Angeklagten und seine Pferde besuchten, erzählte der ehemalige Landwirt. Als einige Mädchen Hüpfspiele machten und Vierecke auf dem Boden markierten, habe er gedacht, er tue den Kindern einen Gefallen, wenn er sie ein bisschen beschäftige und für ihn malen lasse.
Selbst sei er zum Auffrischen der Parkplatz-Markierung aufgrund körperlicher Beschwerden nicht in der Lage gewesen. Er habe nur Hilfestellung geleistet und gezeigt, wo der Kalk zum Anrühren steht. Die Kinder hätten sich gefreut. Und er sei davon ausgegangen, dass es dem Vorarbeiter der Gemeinde auch so gehe, meinte der Rentner.
Der Bürgermeister sagte als Zeuge vor Gericht, über einen Privatparkplatz auf dem Gehsteig vor dem Haus des Angeklagten als Entschädigung für angeblich zu viel beanspruchten Grund gebe es im Rathaus keine Unterlagen. Der Gemeindearbeiter habe auch nicht eine neue Markierung nach dem Winter versprochen. „Kommt nicht in Frage“, habe er als Bürgermeister entschieden. Wenn man das einem erlaube, kämen andere und wollten auch einen markierten Privatparkplatz am Haus haben.
Unter „Amtsanmaßung“ stelle er sich etwas anderes vor, sagte Rechtsanwalt Martin Schaut aus Würzburg. Er wies darauf hin, dass da sicher einiges schief gelaufen sei in der Vergangenheit, sein Mandant aber rein rechtlich wohl nicht zum Markieren seines Parkplatzes berechtigt sei. Die Richterin Gudrun Helm dachte daher auch eher an Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße als an eine Verurteilung. Doch da machte der Angeklagte trotz einer für ihn zum Nachdenken eingelegten Verhandlungspause nicht mit. Er zahle nichts, dann sitze er die Strafe eben ab. Und als die Richterin fragte, ob er einsehe, dass das mit dem Markieren nicht in Ordnung war, sagte er: „Eigentlich nicht“.
Die Markierung ist zwar inzwischen wieder „von allein“ verblasst und ziemlich weg, der Angeklagte aber sei unbelehrbar, erklärte der Staatsanwalt und beantragte eine Geldstrafe von 1400 Euro (40 Tagessätze zu 35 Euro). Auf Freispruch plädierte dagegen der Verteidiger: Jahrelang habe der Angeklagte vor seinem Haus geparkt und niemand hatte was dagegen. Dass es den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllen kann, wenn man Kinder vorhandene Striche auf dem Gehsteig nachzeichnen lassen, sei dem Angeklagten nicht bewusst gewesen und der sagte zum Schluss: Früher habe man sich auf das Wort eines Kommunalpolitikers verlassen können, ohne dass es gleich schriftlich niedergelegt werden musste.
Zunächst hatte die Justiz dem ehemaligen Landwirt einen Strafbefehl über 1400 Euro geschickt. In der Verhandlung reduzierte das Gericht die Strafe auf 700 Euro, da die Amtsanmaßung ja nicht lange anhielt. Die von den Kindern aufgefrischte Markierung war bereits nach wenigen Tagen fast wieder weg.