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Eibelstadt: Anbauten für Wohnzwecke

Eibelstadt

Anbauten für Wohnzwecke

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    Viel Wohnfläche bleibt im inneren des Eibelstadter Keesturms nicht, deshalb soll er im Mauergärtchen Anbauten bekommen dürfen.
    Viel Wohnfläche bleibt im inneren des Eibelstadter Keesturms nicht, deshalb soll er im Mauergärtchen Anbauten bekommen dürfen. Foto: Antje Roscoe

    Seit 40 oder 50 Jahren, beschrieb Bürgermeister Markus Schenk im Stadtrat, ist der Keesturm ungenutzt. Im Bebauungsplan "Bätzenmännlein-Flößlein" ist das Stück Stadtmauer mit der Turmruine auf dem 131 Quadratmeter großen Grundstück nur als Grünfläche ausgewiesen. Das müsse geändert werden. Erforderlich ist die Änderung in Allgemeines Wohngebiet, damit der Turm für Wohnzwecke ertüchtigt werden kann. Ziel der Stadt sei es, den Turm zu erhalten, weshalb er eine Nutzung braucht.

    Vor rund einem Jahr war er deshalb als Pachtobjekt ausgeschrieben gewesen. Unter den ernsthaft verfolgten Bewerbungen hatte ein Konzept überzeugt, bei dem der 1572 erbaute Wehrturm im unteren Bereich baulich ergänzt wird, in der Höhe jedoch nur minimal wächst – auch weil auf diese Weise die Belange des Denkmalschutzes und das Stadtbild am besten zu wahren sind.

    Der neue Bebauungsplan sieht für den Turm eine maximale Höhe von 15 Metern vor, etwa einen Meter mehr als derzeit. Das Mauerstück mit der gotischen Pforte bleibt unverändert, aber das Gros des innerhalb der Stadtmauer nach Südosten gelegene, gut vier Meter breite Mauergärtchen kann überbaut werden: ein mit "Kubus" betitelter Vorbau für den Turm darf bis zu 6,20 Meter hoch und maximal 3,5 Meter breit werden. Damit soll ein Eingang in den Keesturm über das unterste Fenster ermöglicht werden. Versetzt dazu ist ein weiterer Anbau im neuen Bebauungsplan eingezeichnet, der mit bis zu dreieinhalb Metern die Höhe der Stadtmauer nicht überschreiten darf.

    Sinn der Anbauten ist, eine sinnvolle Versorgung inklusive Küche und Sanitäranlagen zu gewährleisten, denn der Turm mit bis zu 17 Meter Durchmesser steht als reiner Rohbau im Altstadtensemble, dem derzeit sogar Treppe und Geschossdecken fehlen. Die Anbauten sind in wenig auffälliger Weise mit Naturmaterialien auszuführen und erdfarben zu gestalten, so die Vorgaben. Diese 5. Änderung des Bebauungsplans wird vier Wochen öffentlich ausgelegt und online einsehbar sein, dazu die Träger öffentlicher Belange gehört.

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